Sechs Monate mit deinem Führerschein
Nach der Wohnsitznahme in Deutschland – in der Praxis ab der Anmeldung – darfst du sechs Monate mit deinem Führerschein fahren. Bleibst du weniger als 12 Monate, kann die Behörde die Frist einmalig um bis zu sechs Monate verlängern. Danach ist Fahren damit eine Straftat. Eine Antragsfrist gibt es nicht, aber bis zum deutschen Führerschein darfst du nicht fahren.
Theorie- und Praxisprüfung sind Pflicht
Weil diese Länder nicht in Anlage 11 stehen, musst du beide Prüfungen bestehen. Pflichtstunden gibt es nicht. Die praktische Prüfung legst du im Fahrschulauto mit einer Fahrlehrkraft ab. Für andere Länder, etwa am Golf, prüfe die offizielle Liste oder frage deine Führerscheinstelle.
Theorie auf Arabisch
Die Theorieprüfung (30 Fragen, höchstens 10 Fehlerpunkte) kannst du auf Hocharabisch ablegen. Unsere Lektionen, Verkehrszeichen und Übungsfragen gibt es auch auf Arabisch.
Praxis auf Deutsch
Die praktische Prüfung findet auf Deutsch statt. Fahrstunden sind freiwillig, helfen aber beim Umstieg. Im Automatikauto gibt es die Schlüsselzahl 78.
Unterlagen, Kosten, Dauer
Antrag bei der Führerscheinstelle: Pass oder Ausweis, Meldebescheinigung, biometrisches Foto, Original-Führerschein, Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis, meist mit Übersetzung (z. B. ADAC oder vereidigte Übersetzung). Behördengebühr meist 35–45 €, amtliche Prüfungsgebühren 24,99 € (Theorie) und 129,83 € (Praxis). Die Prüfung ausländischer Führerscheine dauert oft länger als vier Wochen.
Stelle den Antrag gleich nach der Anmeldung und übe die Theorie auf Arabisch, während du wartest.
Jetzt anwendenRechtsgrundlagen
- ADAC: Führerschein-Umschreibung für Geflüchtete (18.08.2026) ↗
- ADAC: Ausländischen Führerschein umschreiben (18.08.2026) ↗
- BMV: Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Stand 02.03.2026) ↗
- Anlage 11 FeV: Staatenliste ↗
- Stadt Mülheim an der Ruhr: Umschreibung eines ausländischen Führerscheins ↗
- TÜV SÜD: Gebühren der Führerscheinprüfung ↗
Quellen am 22. September 2026 geprüft, einschließlich der Änderungen seit dem 18. August 2026. Über deinen Einzelfall entscheidet deine Führerscheinstelle.
Eigene, KI-unterstützte Lerninhalte als Ergänzung. Kein amtlicher Fragenkatalog und kein Ersatz für deine Fahrlehrkraft. Die Regelhinweise sind Auszüge; den vollständigen Zusammenhang findest du im verlinkten Text.