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244 Verkehrszeichen · DE / EN / AR

Zeichen 101: Gefahrstelle
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Zeichen 101: Gefahrstelle

Warnt vor einer Gefahrstelle; ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen. Fahren Sie besonders aufmerksam und verringern Sie die Geschwindigke

Zeichen 101-11: Fußgängerüberweg
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Zeichen 101-11: Fußgängerüberweg

Kündigt einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an. Nähern Sie sich mit mäßiger Geschwindigkeit, lassen Sie Fußgänger queren und warten Sie wenn nötig.

Zeichen 101-12: Viehtrieb
101-12

Zeichen 101-12: Viehtrieb

Warnt vor Tieren, die über oder entlang der Straße getrieben werden. Fahren Sie langsam, halten Sie Abstand, hupen Sie nicht und halten Sie notfalls a

Zeichen 101-13: Reiter
101-13

Zeichen 101-13: Reiter

Warnt vor Reitern, die die Straße kreuzen oder auf ihr reiten. Fahren Sie langsam und mit großem seitlichem Abstand vorbei; vermeiden Sie Lärm, damit

Zeichen 101-14: Amphibienwanderung
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Zeichen 101-14: Amphibienwanderung

Warnt vor Kröten, Fröschen und Molchen auf der Fahrbahn, vor allem in feuchten Frühjahrsnächten. Fahren Sie langsam und rechnen Sie mit Helfern auf de

Zeichen 101-15: Steinschlag
101-15

Zeichen 101-15: Steinschlag

Warnt vor herabfallenden Steinen und vor Steinen auf der Fahrbahn. Fahren Sie aufmerksam, rechnen Sie mit Hindernissen und halten Sie in diesem Bereic

Zeichen 101-51: Schnee- oder Eisglätte
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Zeichen 101-51: Schnee- oder Eisglätte

Warnt vor Glätte durch Schnee oder Eis, z. B. auf Brücken oder im Wald. Fahren Sie langsam, halten Sie großen Abstand und lenken und bremsen Sie gefüh

Zeichen 101-52: Splitt, Schotter
101-52

Zeichen 101-52: Splitt, Schotter

Warnt vor losem Splitt oder Schotter. Steine können hochgeschleudert werden und die Haftung ist geringer: Geschwindigkeit verringern, Abstand vergröße

Zeichen 101-53: Ufer
101-53

Zeichen 101-53: Ufer

Warnt davor, dass die Straße an ein ungesichertes Ufer oder eine Kaimauer führt. Es besteht die Gefahr, ins Wasser zu geraten – fahren Sie besonders v

Zeichen 101-55: Bewegliche Brücke
101-55

Zeichen 101-55: Bewegliche Brücke

Warnt vor einer Klapp-, Hub- oder Drehbrücke. Rechnen Sie mit Schranken oder Lichtzeichen und halten Sie an, wenn die Brücke geöffnet wird.

Zeichen 102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
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Zeichen 102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts

An der nächsten Kreuzung oder Einmündung gilt „rechts vor links“. Fahren Sie mit mäßiger Geschwindigkeit heran und lassen Sie Fahrzeuge von rechts zue

Zeichen 103-10: Kurve (links)
103-10

Zeichen 103-10: Kurve (links)

Warnt vor einer gefährlichen Linkskurve. Verringern Sie die Geschwindigkeit vor der Kurve und fahren Sie nicht zu weit links.

Zeichen 103-20: Kurve (rechts)
103-20

Zeichen 103-20: Kurve (rechts)

Warnt vor einer gefährlichen Rechtskurve. Verringern Sie die Geschwindigkeit vor der Kurve und rechnen Sie mit Gegenverkehr, der die Kurve schneidet.

Zeichen 105-10: Doppelkurve (zunächst links)
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Zeichen 105-10: Doppelkurve (zunächst links)

Warnt vor zwei gefährlichen, aufeinanderfolgenden Kurven – die erste führt nach links. Verringern Sie rechtzeitig die Geschwindigkeit.

Zeichen 105-20: Doppelkurve (zunächst rechts)
105-20

Zeichen 105-20: Doppelkurve (zunächst rechts)

Warnt vor zwei gefährlichen, aufeinanderfolgenden Kurven – die erste führt nach rechts. Verringern Sie rechtzeitig die Geschwindigkeit.

Zeichen 108-10: Gefälle (10 %)
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Zeichen 108-10: Gefälle (10 %)

Warnt vor einem starken Gefälle von 10 %. Schalten Sie rechtzeitig in einen niedrigeren Gang und nutzen Sie die Motorbremse, damit die Bremsen nicht ü

Zeichen 110-12: Steigung (12 %)
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Zeichen 110-12: Steigung (12 %)

Warnt vor einer starken Steigung von 12 %. Schalten Sie rechtzeitig herunter und rechnen Sie mit langsamen Fahrzeugen; beim Anfahren am Berg Feststell

Zeichen 114: Schleuder- oder Rutschgefahr
114

Zeichen 114: Schleuder- oder Rutschgefahr

Warnt vor Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz. Fahren Sie langsamer, halten Sie mehr Abstand und vermeiden Sie ruckartiges Bremsen, Be

Zeichen 117-10: Seitenwind (von rechts)
117-10

Zeichen 117-10: Seitenwind (von rechts)

Warnt vor starkem Seitenwind von rechts, z. B. auf Brücken, an Waldschneisen oder beim Überholen von Lkw. Lenkrad fest halten und Geschwindigkeit verr

Zeichen 120: Verengte Fahrbahn
120

Zeichen 120: Verengte Fahrbahn

Warnt davor, dass die Fahrbahn auf beiden Seiten schmaler wird. Verringern Sie die Geschwindigkeit, achten Sie auf Gegenverkehr und warten Sie, wenn d

Zeichen 121-10: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn
121-10

Zeichen 121-10: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn

Die Fahrbahn wird von rechts her schmaler. Wer auf dieser Seite fährt und nach links ausweichen muss, hat den Gegenverkehr durchfahren zu lassen (§ 6

Zeichen 121-20: Einseitig (links) verengte Fahrbahn
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Zeichen 121-20: Einseitig (links) verengte Fahrbahn

Die Fahrbahn wird von links her schmaler. Rechnen Sie damit, dass Fahrzeuge von links nach rechts ausweichen oder einscheren, und passen Sie Ihre Gesc

Zeichen 123: Arbeitsstelle
123

Zeichen 123: Arbeitsstelle

Warnt vor einer Baustelle. Rechnen Sie mit Arbeitern, Baufahrzeugen, verengten Fahrstreifen und Verschmutzung; fahren Sie langsam und beachten Sie Abs

Zeichen 124: Stau
124

Zeichen 124: Stau

Warnt vor stockendem Verkehr oder einem Stau. Verringern Sie rechtzeitig die Geschwindigkeit; Warnblinklicht zur Warnung des nachfolgenden Verkehrs is

Zeichen 125: Gegenverkehr
125

Zeichen 125: Gegenverkehr

Warnt davor, dass auf der bisher nur in einer Richtung befahrenen Straße nun Gegenverkehr kommt. Halten Sie sich rechts und überholen Sie nur mit beso

Zeichen 131: Lichtzeichenanlage
131

Zeichen 131: Lichtzeichenanlage

Warnt vor einer Ampel, die man nicht rechtzeitig erwartet oder erkennt. Fahren Sie bremsbereit heran und rechnen Sie mit wartendem Verkehr.

Zeichen 133-10: Fußgänger
133-10

Zeichen 133-10: Fußgänger

Warnt vor Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren oder auf ihr gehen. Es ist kein Zebrastreifen – trotzdem langsam und bremsbereit fahren.

Zeichen 136-10: Kinder
136-10

Zeichen 136-10: Kinder

Warnt vor Kindern, z. B. bei Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen. Verringern Sie die Geschwindigkeit und seien Sie bremsbereit; Kinder können plöt

Zeichen 138-10: Radverkehr
138-10

Zeichen 138-10: Radverkehr

Warnt vor Radfahrern, die die Fahrbahn kreuzen oder auf sie einfahren. Rechnen Sie mit Radverkehr und halten Sie beim Überholen mindestens 1,5 m (inne

Zeichen 142-10: Wildwechsel
142-10

Zeichen 142-10: Wildwechsel

Warnt vor Wildtieren, die die Straße überqueren – vor allem in der Dämmerung. Langsam fahren; steht ein Tier auf der Straße: abblenden, hupen, bremsen

Zeichen 151: Bahnübergang
151

Zeichen 151: Bahnübergang

Kündigt einen Bahnübergang an. Nähern Sie sich nur mit mäßiger Geschwindigkeit; ab diesem Zeichen bis einschließlich Übergang dürfen Sie keine Kraftfa

Zeichen 156-10: Bahnübergang mit dreistreifiger Bake
156-10

Zeichen 156-10: Bahnübergang mit dreistreifiger Bake

Kündigt einen Bahnübergang in etwa 240 m an. Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; ab hier bis einschließlich Übergang keine Kraftfahrzeuge überhol

Zeichen 157-10: Dreistreifige Bake (rechts)
157-10

Zeichen 157-10: Dreistreifige Bake (rechts)

Baken kündigen einen Bahnübergang an; die dreistreifige Bake steht etwa 240 m davor. Geschwindigkeit verringern und auf Warnsignale achten.

Zeichen 159-10: Zweistreifige Bake (rechts)
159-10

Zeichen 159-10: Zweistreifige Bake (rechts)

Die zweistreifige Bake steht etwa 160 m vor einem Bahnübergang. Weiter mit mäßiger Geschwindigkeit fahren und bremsbereit sein.

Zeichen 162-10: Einstreifige Bake (rechts)
162-10

Zeichen 162-10: Einstreifige Bake (rechts)

Die einstreifige Bake steht etwa 80 m vor einem Bahnübergang. Seien Sie bereit, vor dem Andreaskreuz anzuhalten.

Zeichen 201: Andreaskreuz
201

Zeichen 201: Andreaskreuz

Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren. Bis 10 m davor nicht halten, wenn das Zeichen verdeckt würde; davor und dahinter innerorts je 5 m, außerorts je

Zeichen 201-51: Andreaskreuz (stehend) mit Blitzpfeil
201-51

Zeichen 201-51: Andreaskreuz (stehend) mit Blitzpfeil

Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren. Der Blitzpfeil zeigt eine Spannung führende Oberleitung an – Lebensgefahr durch Hochspannung, z. B. beim Besteig

Zeichen 205: Vorfahrt gewähren.
205

Zeichen 205: Vorfahrt gewähren.

Sie müssen dem Verkehr auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren. Fahren Sie mit mäßiger Geschwindigkeit heran und fahren Sie nur weiter, wenn Sie n

Zeichen 206: Halt. Vorfahrt gewähren.
206

Zeichen 206: Halt. Vorfahrt gewähren.

Sie müssen immer vollständig anhalten – an der Haltlinie oder, wenn keine vorhanden ist, dort, wo Sie die Straße einsehen können – und dann Vorfahrt g

Zeichen 208: Vorrang des Gegenverkehrs
208

Zeichen 208: Vorrang des Gegenverkehrs

An der folgenden Engstelle hat der Gegenverkehr Vorrang. Warten Sie vor der Engstelle, bis entgegenkommende Fahrzeuge durchgefahren sind.

Zeichen 301: Vorfahrt
301

Zeichen 301: Vorfahrt

Sie haben Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Danach gelten wieder die dort geltenden Regeln.

Zeichen 306: Vorfahrtstraße
306

Zeichen 306: Vorfahrtstraße

Sie haben Vorfahrt an allen folgenden Kreuzungen und Einmündungen – bis zum nächsten Zeichen 205, 206 oder 307. Außerorts ist das Parken auf der Fahrb

Zeichen 307: Ende der Vorfahrtstraße
307

Zeichen 307: Ende der Vorfahrtstraße

Die Vorfahrtstraße endet. An den folgenden Kreuzungen gilt „rechts vor links“, sofern nichts anderes geregelt ist; oft folgt bald ein Zeichen 205 oder

Zeichen 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr
308

Zeichen 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr

An der folgenden Engstelle haben Sie Vorrang vor dem Gegenverkehr. Fahren Sie trotzdem aufmerksam und verzichten Sie im Zweifel auf Ihren Vorrang.

Zusatzzeichen 1002-10: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, abknickend nach links)
ZZ1002-10

Zusatzzeichen 1002-10: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, abknickend nach links)

Die breite Linie zeigt die Vorfahrtstraße: Sie kommt von unten und knickt an der Kreuzung nach links ab. Wer ihr folgt, muss blinken und auf Fußgänger

Zusatzzeichen 1002-11: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, von links nach oben)
ZZ1002-11

Zusatzzeichen 1002-11: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, von links nach oben)

Die Vorfahrtstraße führt von links nach oben. Sie kommen von unten aus einer untergeordneten Straße und müssen den Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße (

Zusatzzeichen 1002-20: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, abknickend nach rechts)
ZZ1002-20

Zusatzzeichen 1002-20: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, abknickend nach rechts)

Die Vorfahrtstraße kommt von unten und knickt an der Kreuzung nach rechts ab. Wer ihr folgt, muss blinken. Wer geradeaus oder nach links fährt, verläs

Zusatzzeichen 1002-21: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, von rechts nach oben)
ZZ1002-21

Zusatzzeichen 1002-21: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, von rechts nach oben)

Die Vorfahrtstraße führt von rechts nach oben. Sie kommen von unten aus einer untergeordneten Straße und müssen den Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße

Zusatzzeichen 1002-12: Verlauf der Vorfahrtstraße (Einmündung, abknickend nach links)
ZZ1002-12

Zusatzzeichen 1002-12: Verlauf der Vorfahrtstraße (Einmündung, abknickend nach links)

An dieser Einmündung knickt die Vorfahrtstraße von unten nach links ab; die Straße geradeaus ist untergeordnet. Wer der Vorfahrtstraße folgt, muss lin

Zusatzzeichen 1002-22: Verlauf der Vorfahrtstraße (Einmündung, abknickend nach rechts)
ZZ1002-22

Zusatzzeichen 1002-22: Verlauf der Vorfahrtstraße (Einmündung, abknickend nach rechts)

An dieser Einmündung knickt die Vorfahrtstraße von unten nach rechts ab; die Straße geradeaus ist untergeordnet. Wer der Vorfahrtstraße folgt, muss re

Zeichen 209: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts
209

Zeichen 209: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts

Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung nach rechts abbiegen. Andere Fahrtrichtungen sind verboten.

Zeichen 209-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links
209-10

Zeichen 209-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links

Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung nach links abbiegen. Andere Fahrtrichtungen sind verboten.

Zeichen 209-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus
209-30

Zeichen 209-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus

Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung geradeaus fahren; Abbiegen ist verboten.

Zeichen 211: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier rechts
211

Zeichen 211: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier rechts

Sie müssen genau an dieser Stelle nach rechts abbiegen. Das Zeichen steht direkt an der Stelle, an der abzubiegen ist.

Zeichen 211-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links
211-10

Zeichen 211-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links

Sie müssen genau an dieser Stelle nach links abbiegen. Das Zeichen steht direkt an der Stelle, an der abzubiegen ist.

Zeichen 214: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder rechts
214

Zeichen 214: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder rechts

Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung geradeaus fahren oder rechts abbiegen; Linksabbiegen und Wenden sind verboten.

Zeichen 214-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder links
214-10

Zeichen 214-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder links

Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung geradeaus fahren oder links abbiegen; Rechtsabbiegen ist verboten.

Zeichen 214-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links
214-30

Zeichen 214-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links

Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung nach rechts oder nach links abbiegen; Geradeausfahren ist verboten.

Zeichen 215: Kreisverkehr
215

Zeichen 215: Kreisverkehr

Im Kreis rechts herum (gegen den Uhrzeigersinn) fahren; Mittelinsel nicht überfahren (Ausnahme: sehr große Fahrzeuge) und im Kreis nicht halten. Mit Z

Zeichen 220-10: Einbahnstraße (linksweisend)
220-10

Zeichen 220-10: Einbahnstraße (linksweisend)

Die Straße darf nur in Pfeilrichtung befahren werden. In Einbahnstraßen dürfen Sie auch links halten und parken; zum Linksabbiegen ordnen Sie sich mög

Zeichen 220-20: Einbahnstraße (rechtsweisend)
220-20

Zeichen 220-20: Einbahnstraße (rechtsweisend)

Die Straße darf nur in Pfeilrichtung befahren werden. In Einbahnstraßen dürfen Sie auch links halten und parken; ist Radverkehr in Gegenrichtung freig

Zeichen 222: Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei
222

Zeichen 222: Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei

Sie müssen rechts an dem Hindernis, der Verkehrsinsel oder der Absperrung vorbeifahren.

Zeichen 222-10: Vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei
222-10

Zeichen 222-10: Vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei

Sie müssen links an dem Hindernis, der Verkehrsinsel oder der Absperrung vorbeifahren, z. B. an Baustellen.

Zeichen 223.1-50: Seitenstreifen befahren (zwei Fahrstreifen)
223.1-50

Zeichen 223.1-50: Seitenstreifen befahren (zwei Fahrstreifen)

Der Seitenstreifen ist als zusätzlicher Fahrstreifen freigegeben und wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren. Die Fahrbahnbegrenzung darf dann wie ei

Zeichen 223.2-50: Seitenstreifen nicht mehr befahren (zwei Fahrstreifen)
223.2-50

Zeichen 223.2-50: Seitenstreifen nicht mehr befahren (zwei Fahrstreifen)

Die Freigabe des Seitenstreifens als Fahrstreifen ist aufgehoben. Der Seitenstreifen darf nicht mehr zum Fahren benutzt werden.

Zeichen 223.3-50: Seitenstreifen räumen (zwei Fahrstreifen)
223.3-50

Zeichen 223.3-50: Seitenstreifen räumen (zwei Fahrstreifen)

Der Seitenstreifen muss geräumt werden: Wer darauf fährt, muss sich rechtzeitig und vorsichtig in den links daneben liegenden Fahrstreifen einordnen.

Zeichen 224: Haltestelle
224

Zeichen 224: Haltestelle

Kennzeichnet eine Haltestelle für Linienbusse, Straßenbahnen und Schulbusse. Bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen dürfen Sie nicht parken. An halten

Zeichen 224-51: Schulbushaltestelle (mit Zeitangabe)
224-51

Zeichen 224-51: Schulbushaltestelle (mit Zeitangabe)

Haltestelle nur für Schulbusse – hier werktags außer samstags von 7–9 und 11–13 Uhr. In dieser Zeit gilt das Parkverbot 15 m vor und hinter dem Zeiche

Zeichen 229: Taxenstand
229

Zeichen 229: Taxenstand

An Taxenständen dürfen Sie nicht halten – ausgenommen sind Taxis, die für die Fahrgastbeförderung bereitstehen. Die Länge ergibt sich aus Pfeilen, der

Zeichen 230: Ladebereich
230

Zeichen 230: Ladebereich

Halten und Parken sind hier nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen erlaubt; das Laden muss ohne Verzögerung erfolgen. Anfang und Ende zeigen Pfeile o

Zeichen 237: Radweg
237

Zeichen 237: Radweg

Sonderweg für den Radverkehr: Radfahrer müssen ihn benutzen (Radwegbenutzungspflicht). Anderer Verkehr, z. B. Autos, darf ihn nicht benutzen – also au

Zeichen 238: Reitweg
238

Zeichen 238: Reitweg

Sonderweg für Reiter: Wer reitet oder ein Pferd führt, muss ihn benutzen. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.

Zeichen 239: Gehweg
239

Zeichen 239: Gehweg

Nur für Fußgänger. Andere Verkehrsarten nur, wenn ein Zusatzzeichen es erlaubt – dann mit Schrittgeschwindigkeit und ohne Fußgänger zu gefährden oder

Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg
240

Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg

Fußgänger und Radfahrer teilen sich den Weg; Radfahrer müssen ihn benutzen und auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Kraftfahrzeuge dürfen ihn nicht benutze

Zeichen 241-30: Getrennter Rad- und Gehweg
241-30

Zeichen 241-30: Getrennter Rad- und Gehweg

Rad- und Gehweg verlaufen getrennt nebeneinander (hier: Radweg links, Gehweg rechts). Radfahrer müssen ihren Teil benutzen, Fußgänger den ihren. Kraft

Zeichen 242.1: Beginn einer Fußgängerzone
242.1

Zeichen 242.1: Beginn einer Fußgängerzone

Ab hier dürfen nur Fußgänger die Fläche benutzen. Fahrzeuge nur, wenn ein Zusatzzeichen es erlaubt – dann nur mit Schrittgeschwindigkeit, ohne Fußgäng

Zeichen 242.2: Ende einer Fußgängerzone
242.2

Zeichen 242.2: Ende einer Fußgängerzone

Die Fußgängerzone endet. Wer mit einem Fahrzeug aus ihr herausfährt, muss sich so verhalten, dass niemand gefährdet wird, und allen anderen Vorrang la

Zeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße
244.1

Zeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße

Nur Radverkehr und E-Scooter, andere Fahrzeuge nur mit Zusatzzeichen. Höchstens 30 km/h; Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und weder gefährdet noc

Zeichen 244.2: Ende einer Fahrradstraße
244.2

Zeichen 244.2: Ende einer Fahrradstraße

Die Fahrradstraße endet. Ab hier gelten wieder die allgemeinen Regeln für Fahrbahn und Geschwindigkeit.

Zeichen 245: Bussonderfahrstreifen
245

Zeichen 245: Bussonderfahrstreifen

Nur für Linienbusse und gekennzeichnete Schulbusse. Taxis, Radfahrer, E-Fahrzeuge u. a. nur, wenn ein Zusatzzeichen es erlaubt. Pkw dürfen den Busstre

Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
250

Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art

Die Straße ist für alle Fahrzeuge gesperrt. Ausgenommen sind Handfahrzeuge sowie Reiter und Viehtreiber; Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben wer

Zeichen 251: Verbot für Kraftwagen
251

Zeichen 251: Verbot für Kraftwagen

Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (z. B. Pkw, Lkw). Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder und Fahrräder dürfen fahren.

Zeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
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Zeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t (einschließlich Anhänger) und für Zugmaschinen. Pkw und Kraftomnibusse sind ausg

Zeichen 254: Verbot für Radverkehr
254

Zeichen 254: Verbot für Radverkehr

Radfahrer und Fahrer von E-Scootern (Elektrokleinstfahrzeuge) dürfen hier nicht fahren. Fahrräder dürfen geschoben werden.

Zeichen 255: Verbot für Krafträder
255

Zeichen 255: Verbot für Krafträder

Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas.

Zeichen 257-50: Verbot für Mofas
257-50

Zeichen 257-50: Verbot für Mofas

Mofas dürfen die Straße nicht befahren. Andere Fahrzeuge sind nicht betroffen.

Zeichen 257-54: Verbot für Kraftomnibusse
257-54

Zeichen 257-54: Verbot für Kraftomnibusse

Kraftomnibusse (Busse) dürfen die Straße nicht befahren.

Zeichen 257-55: Verbot für Personenkraftwagen
257-55

Zeichen 257-55: Verbot für Personenkraftwagen

Personenkraftwagen dürfen die Straße nicht befahren. Andere Fahrzeugarten sind von diesem Verbot nicht betroffen.

Zeichen 257-56: Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
257-56

Zeichen 257-56: Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger

Pkw mit Anhänger (z. B. Wohnwagengespanne) dürfen die Straße nicht befahren. Pkw ohne Anhänger dürfen fahren.

Zeichen 257-59: Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge
257-59

Zeichen 257-59: Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge

E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV dürfen hier nicht fahren.

Zeichen 259: Verbot für Fußgänger
259

Zeichen 259: Verbot für Fußgänger

Fußgänger dürfen diesen Weg bzw. diese Straße nicht benutzen.

Zeichen 260: Verbot für Kraftfahrzeuge
260

Zeichen 260: Verbot für Kraftfahrzeuge

Verbot für alle Kraftfahrzeuge: Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder, Mofas sowie Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Radfa

Zeichen 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
261

Zeichen 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Kraftfahrzeuge, die wegen ihrer gefährlichen Ladung orangefarbene Warntafeln führen müssen, dürfen hier nicht fahren (z. B. vor Tunneln).

Zeichen 263-8: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast (8 t)
263-8

Zeichen 263-8: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast (8 t)

Fahrzeuge, bei denen eine Achse tatsächlich mehr als 8 t trägt, dürfen nicht weiterfahren.

Zeichen 264-2: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite (2 m)
264-2

Zeichen 264-2: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite (2 m)

Fahrzeuge, die einschließlich Ladung und Außenspiegeln breiter als 2 m sind, dürfen hier nicht fahren – oft an Baustellen auf dem linken Fahrstreifen.

Zeichen 266-10: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge (10 m)
266-10

Zeichen 266-10: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge (10 m)

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die einschließlich Ladung länger als 10 m sind, dürfen nicht weiterfahren. Bei Gespannen zählt die Gesamtlänge.

Zeichen 267: Verbot der Einfahrt
267

Zeichen 267: Verbot der Einfahrt

Sie dürfen nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen gilt – typisch am Ende einer Einbahnstraße. Ein Zusatzzeichen kann Radverkehr freigebe

Zeichen 268: Schneeketten vorgeschrieben
268

Zeichen 268: Schneeketten vorgeschrieben

Die Straße darf nur mit Schneeketten befahren werden. Mit Schneeketten dürfen Sie höchstens 50 km/h fahren.

Zeichen 269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
269

Zeichen 269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

Fahrzeuge mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung (z. B. Öl, Kraftstoff, Chemikalien) dürfen die Straße nicht benutzen.

Zeichen 270.1: Beginn einer Umweltzone
270.1

Zeichen 270.1: Beginn einer Umweltzone

Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung von Luftverunreinigungen. Kraftfahrzeuge dürfen nur hineinfahren, wenn sie die auf dem Zusatzzeichen

Zeichen 270.2: Ende einer Umweltzone
270.2

Zeichen 270.2: Ende einer Umweltzone

Die Umweltzone endet. Ab hier ist keine Umweltplakette mehr erforderlich.

Zeichen 273-70: Verbot des Unterschreitens des Mindestabstands (70 m)
273-70

Zeichen 273-70: Verbot des Unterschreitens des Mindestabstands (70 m)

Fahrer von Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und von Zugmaschinen müssen mindestens 70 m Abstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeu

Zeichen 274-10: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
274-10

Zeichen 274-10: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h

Sie dürfen nicht schneller als 10 km/h fahren, z. B. auf Parkplätzen, an Engstellen oder in Baustellen. Die Beschränkung gilt bis zu ihrer Aufhebung.

Zeichen 274-20: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
274-20

Zeichen 274-20: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h

Sie dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren. Die Beschränkung gilt ab dem Zeichen bis zu ihrer Aufhebung (z. B. Zeichen 278 oder 282).

Zeichen 274-30: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
274-30

Zeichen 274-30: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Sie dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren, bis die Beschränkung aufgehoben wird. Anders als in einer Tempo-30-Zone gelten die sonstigen Vorfahrtre

Zeichen 274-40: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
274-40

Zeichen 274-40: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h

Sie dürfen nicht schneller als 40 km/h fahren. Die Beschränkung gilt ab dem Zeichen bis zu ihrer Aufhebung, z. B. durch Zeichen 278 oder 282.

Zeichen 274-50: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
274-50

Zeichen 274-50: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Sie dürfen nicht schneller als 50 km/h fahren – außerorts z. B. vor Gefahrstellen. Die Beschränkung gilt bis zu ihrer Aufhebung.

Zeichen 274-60: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
274-60

Zeichen 274-60: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren. Innerorts erlaubt das Zeichen allen Fahrzeugen 60 km/h; außerorts bleiben niedrigere Grenzen für bestim

Zeichen 274-70: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
274-70

Zeichen 274-70: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

Sie dürfen nicht schneller als 70 km/h fahren. Innerorts gilt die höhere Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge; außerorts bleiben niedrigere Grenzen für

Zeichen 274-80: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
274-80

Zeichen 274-80: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Sie dürfen nicht schneller als 80 km/h fahren, z. B. auf Landstraßen oder Autobahnbaustellen. Die Beschränkung gilt bis zu ihrer Aufhebung.

Zeichen 274-100: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
274-100

Zeichen 274-100: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Sie dürfen nicht schneller als 100 km/h fahren. Außerorts erhöht das Zeichen keine fahrzeugbezogenen Grenzen: Ein Pkw mit Anhänger darf auf Landstraße

Zeichen 274-120: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
274-120

Zeichen 274-120: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Sie dürfen nicht schneller als 120 km/h fahren, z. B. auf Autobahnen. Für Fahrzeuge mit niedrigerer Höchstgeschwindigkeit (z. B. Gespanne mit 80 km/h)

Zeichen 274.1: Beginn einer Tempo 30-Zone
274.1

Zeichen 274.1: Beginn einer Tempo 30-Zone

In der gesamten Zone dürfen Sie höchstens 30 km/h fahren, bis Zeichen 274.2 kommt. An Kreuzungen gilt in der Zone in der Regel „rechts vor links“.

Zeichen 274.1-20: Beginn einer Tempo 20-Zone
274.1-20

Zeichen 274.1-20: Beginn einer Tempo 20-Zone

In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen: In der gesamten Zone dürfen Sie höchstens 20 km/h fahren, bis die Zone endet. Rechnen Sie mit vielen Fußgäng

Zeichen 274.2: Ende einer Tempo 30-Zone
274.2

Zeichen 274.2: Ende einer Tempo 30-Zone

Die Tempo-30-Zone endet. Danach gilt wieder die allgemeine Höchstgeschwindigkeit (innerorts 50 km/h), sofern nichts anderes angeordnet ist.

Zeichen 275-30: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (30 km/h)
275-30

Zeichen 275-30: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (30 km/h)

Sie dürfen nicht langsamer als 30 km/h fahren, außer Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse erfordern es. Fahrzeuge, die nicht so schnell

Zeichen 276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
276

Zeichen 276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen nicht überholen. Einspurige Fahrzeuge (z. B. Fahrräder, Mofas

Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
277

Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) und Zugmaschinen dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht überholen. Pkw – a

Zeichen 278-30: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 km/h)
278-30

Zeichen 278-30: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 km/h)

Die Beschränkung auf 30 km/h ist aufgehoben. Es gilt wieder die allgemeine Höchstgeschwindigkeit, z. B. 50 km/h innerorts oder 100 km/h außerorts für

Zeichen 278-60: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (60 km/h)
278-60

Zeichen 278-60: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (60 km/h)

Die Beschränkung auf 60 km/h ist aufgehoben. Es gilt wieder die allgemeine Höchstgeschwindigkeit, z. B. 100 km/h außerorts für Pkw.

Zeichen 279-30: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit (30 km/h)
279-30

Zeichen 279-30: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit (30 km/h)

Die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h endet. Ab hier dürfen Sie auch langsamer fahren.

Zeichen 280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
280

Zeichen 280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art

Das Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge ist aufgehoben. Überholen ist wieder erlaubt, wenn die allgemeinen Regeln es zulassen.

Zeichen 281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
281

Zeichen 281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Das Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aufgehoben. Auch schwere Lkw dürfen wieder überholen, wenn es die allgemeinen Regeln zulassen.

Zeichen 282: Ende sämtlicher Streckenverbote
282

Zeichen 282: Ende sämtlicher Streckenverbote

Alle streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote sind aufgehoben. Es gelten wieder die allgemeinen Regeln.

Zeichen 283: Absolutes Haltverbot
283

Zeichen 283: Absolutes Haltverbot

Halten auf der Fahrbahn ist verboten – auch kurz. Das Verbot gilt nur auf der Straßenseite des Zeichens, bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf

Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot (Anfang)
283-10

Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot (Anfang)

Absolutes Haltverbot; der zur Fahrbahn weisende Pfeil zeigt den Beginn der Verbotsstrecke. Ab hier dürfen Sie auf dieser Straßenseite nicht halten.

Zeichen 286: Eingeschränktes Haltverbot
286

Zeichen 286: Eingeschränktes Haltverbot

Sie dürfen auf der Fahrbahn höchstens 3 Minuten halten; länger nur zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen, das zügig erfolgen muss. Parke

Zeichen 286-10: Eingeschränktes Haltverbot (Anfang)
286-10

Zeichen 286-10: Eingeschränktes Haltverbot (Anfang)

Eingeschränktes Haltverbot; der zur Fahrbahn weisende Pfeil zeigt den Beginn der Verbotsstrecke. Halten höchstens 3 Minuten, länger nur zum Ein-/Ausst

Zeichen 290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
290.1

Zeichen 290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone

In der gesamten Zone dürfen Sie auf allen öffentlichen Verkehrsflächen höchstens 3 Minuten halten (länger nur zum Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen).

Zeichen 290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
290.2

Zeichen 290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone

Die Zone mit eingeschränktem Haltverbot endet. Ab hier gelten wieder die allgemeinen Halt- und Parkregeln.

Zeichen 293 (Markierung): Fußgängerüberweg
293

Zeichen 293 (Markierung): Fußgängerüberweg

Fußgängern und Rollstuhlfahrern, die erkennbar queren wollen, müssen Sie das Überqueren ermöglichen: mäßig schnell heranfahren, wenn nötig warten, nic

Zeichen 294 (Markierung): Haltlinie
294

Zeichen 294 (Markierung): Haltlinie

Muss wegen Zeichen 206, Ampel, Polizei oder Schranke angehalten werden, halten Sie an dieser Linie. Ist die Straße von dort nicht einsehbar, halten Si

Zeichen 295 (Markierung): Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung
295

Zeichen 295 (Markierung): Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung

Die durchgehende Linie darf nicht – auch nicht teilweise – überfahren werden; trennt sie den Gegenverkehr ab, fahren Sie rechts davon. Parken ist verb

Zeichen 296 (Markierung): Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
296

Zeichen 296 (Markierung): Einseitige Fahrstreifenbegrenzung

Von der Seite der durchgehenden Linie darf die Markierung nicht überfahren werden. Wer auf der Seite der unterbrochenen Linie fährt, darf sie überfahr

Zeichen 297 (Markierung): Richtungspfeile
297

Zeichen 297 (Markierung): Richtungspfeile

Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien oder durchgehende Linien markiert, müssen Sie an der nächsten Kreuzung der Pfeilrichtung folgen. Auf der markiert

Zeichen 297.1 (Markierung): Vorankündigungspfeil
297.1

Zeichen 297.1 (Markierung): Vorankündigungspfeil

Kündigt eine durchgehende Linie (Fahrstreifenbegrenzung) oder das Ende eines Fahrstreifens an. Beenden Sie Überholvorgänge und ordnen Sie sich rechtze

Zeichen 298 (Markierung): Sperrfläche
298

Zeichen 298 (Markierung): Sperrfläche

Sperrflächen dürfen nicht benutzt werden – also weder befahren noch zum Halten oder Parken genutzt werden.

Zeichen 299 (Markierung): Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
299

Zeichen 299 (Markierung): Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote

Die Zickzacklinie kennzeichnet, verlängert oder verkürzt ein Halt- oder Parkverbot, z. B. an Haltestellen oder Einfahrten. Innerhalb der Markierung dü

Zeichen 310: Ortstafel (Vorderseite)
310

Zeichen 310: Ortstafel (Vorderseite)

Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. Ab der Ortstafel gelten die innerörtlichen Regeln, z. B. höchstens 50 km/h.

Zeichen 311: Ortstafel (Rückseite)
311

Zeichen 311: Ortstafel (Rückseite)

Hier endet die geschlossene Ortschaft. Ab hier gelten die Regeln außerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. 100 km/h für Pkw. Oben stehen der nächste

Zeichen 314: Parken
314

Zeichen 314: Parken

Hier dürfen Sie parken. Zusatzzeichen können die Erlaubnis beschränken, z. B. nach Dauer, Fahrzeugart, Parkschein, Parkscheibe oder für Bewohner und S

Zeichen 314-50: Parkhaus, Parkgarage
314-50

Zeichen 314-50: Parkhaus, Parkgarage

Weist auf ein Parkhaus oder eine Tiefgarage hin.

Zeichen 314.1: Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
314.1

Zeichen 314.1: Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone

In der gesamten Zone dürfen Sie nur mit Parkschein oder Parkscheibe parken, wie das Zusatzzeichen angibt – soweit Halten und Parken nicht ohnehin verb

Zeichen 315-50: Parken halb auf Gehwegen
315-50

Zeichen 315-50: Parken halb auf Gehwegen

Parken ist erlaubt – mit den rechten Rädern auf dem Gehweg, wie abgebildet. Nur für Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse.

Zeichen 315-60: Parken ganz auf Gehwegen
315-60

Zeichen 315-60: Parken ganz auf Gehwegen

Parken ist erlaubt – mit dem ganzen Fahrzeug auf dem Gehweg, wie abgebildet. Nur für Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse.

Zeichen 316: Parken und Reisen
316

Zeichen 316: Parken und Reisen

Park-and-Ride-Parkplatz: Hier parken Sie und steigen in Bus oder Bahn um.

Bild 318: Parkscheibe
318

Bild 318: Parkscheibe

Wo eine Parkscheibe vorgeschrieben ist, legen Sie sie gut sichtbar aus und stellen den Zeiger auf den Strich der halben Stunde, die auf Ihre Ankunft f

Zeichen 325.1: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
325.1

Zeichen 325.1: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit; Fußgänger dürfen die ganze Straße nutzen, Kinder überall spielen. Fußgänger nicht gefährden oder behindern,

Zeichen 325.2: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
325.2

Zeichen 325.2: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Der verkehrsberuhigte Bereich endet. Beim Ausfahren müssen Sie allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang lassen und dürfen niemanden gefährden (§ 10 S

Zeichen 327: Tunnel
327

Zeichen 327: Tunnel

Im Tunnel müssen Sie mit Abblendlicht fahren und dürfen nicht wenden. Bei Panne oder Notfall nutzen Sie möglichst die Nothalte- und Pannenbuchten.

Zeichen 328: Nothalte- und Pannenbucht
328

Zeichen 328: Nothalte- und Pannenbucht

In dieser Bucht dürfen Sie nur im Notfall oder bei einer Panne halten.

Zeichen 330.1: Autobahn
330.1

Zeichen 330.1: Autobahn

Ab hier gelten die Autobahnregeln: nur Kfz mit bauartbedingt über 60 km/h, Einfahren nur an Anschlussstellen, Halten, Wenden und Rückwärtsfahren verbo

Zeichen 330.2: Ende der Autobahn
330.2

Zeichen 330.2: Ende der Autobahn

Die Autobahn endet. Ab hier gelten die allgemeinen Regeln, außerorts z. B. höchstens 100 km/h für Pkw.

Zeichen 331.1: Kraftfahrstraße
331.1

Zeichen 331.1: Kraftfahrstraße

Ab hier gelten die Regeln für Kraftfahrstraßen: nur Kfz mit bauartbedingt über 60 km/h, Einfahren nur an Kreuzungen oder Einmündungen, Halten, Wenden

Zeichen 331.2: Ende der Kraftfahrstraße
331.2

Zeichen 331.2: Ende der Kraftfahrstraße

Die Kraftfahrstraße endet. Ab hier gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln.

Zeichen 332: Ausfahrttafel (Autobahn)
332

Zeichen 332: Ausfahrttafel (Autobahn)

Steht am Beginn des Ausfädelungsstreifens und nennt die Ziele der Ausfahrt. Wechseln Sie jetzt rechtzeitig auf den Ausfädelungsstreifen und verzögern

Zeichen 333: Ausfahrt von der Autobahn
333

Zeichen 333: Ausfahrt von der Autobahn

Pfeilschild an der Stelle, an der die Ausfahrt abzweigt. Haben Sie die Ausfahrt verpasst, fahren Sie zur nächsten – niemals halten, wenden oder rückwä

Zeichen 350-10: Fußgängerüberweg
350-10

Zeichen 350-10: Fußgängerüberweg

Kennzeichnet einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen). Fußgänger, die erkennbar queren wollen, haben Vorrang: mäßig schnell heranfahren, notfalls warten

Zeichen 354: Wasserschutzgebiet
354

Zeichen 354: Wasserschutzgebiet

Weist auf ein Wasserschutzgebiet hin. Fahren Sie besonders vorsichtig; bei einem Unfall mit auslaufendem Kraftstoff oder Öl sofort Polizei oder Feuerw

Zeichen 356: Verkehrshelfer
356

Zeichen 356: Verkehrshelfer

Weist auf Verkehrshelfer, z. B. Schülerlotsen, hin, die Kindern über die Straße helfen. Fahren Sie langsam, achten Sie auf ihre Zeichen und halten Sie

Zeichen 357: Sackgasse
357

Zeichen 357: Sackgasse

Die Straße ist eine Sackgasse – sie hat keine Durchfahrt.

Zeichen 357-50: Sackgasse, durchlässig für Fuß- und Radverkehr
357-50

Zeichen 357-50: Sackgasse, durchlässig für Fuß- und Radverkehr

Für Kraftfahrzeuge ist die Straße eine Sackgasse; Fußgänger und Radfahrer können am Ende weiterfahren bzw. weitergehen.

Zeichen 358: Erste Hilfe
358

Zeichen 358: Erste Hilfe

Weist auf eine Stelle hin, an der Erste Hilfe geleistet wird, z. B. eine Rettungswache oder Arztpraxis.

Zeichen 363: Polizei
363

Zeichen 363: Polizei

Weist auf eine Polizeidienststelle hin.

Zeichen 365-51: Notrufsäule
365-51

Zeichen 365-51: Notrufsäule

Weist auf eine Notrufsäule hin, über die Sie Hilfe rufen können, z. B. an Autobahnen.

Zeichen 365-52: Tankstelle
365-52

Zeichen 365-52: Tankstelle

Weist auf eine Tankstelle hin.

Zeichen 365-62: Pannenhilfe
365-62

Zeichen 365-62: Pannenhilfe

Weist auf eine Pannenhilfe bzw. Werkstatt hin.

Zeichen 365-65: Ladestation für Elektrofahrzeuge
365-65

Zeichen 365-65: Ladestation für Elektrofahrzeuge

Weist auf eine Ladestation für Elektrofahrzeuge hin.

Zeichen 390: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
390

Zeichen 390: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

Kennzeichnet mautpflichtige Bundesfernstraßen. Maut zahlen vor allem Lkw über 3,5 t; für Pkw fällt hier keine Maut an.

Zeichen 392: Zollstelle
392

Zeichen 392: Zollstelle

Kündigt eine Zollstelle an. Halten Sie an, wenn es angeordnet ist oder Zollbeamte es verlangen.

Zeichen 394: Laternenring
394

Zeichen 394: Laternenring

Kennzeichnet innerorts Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten; im roten Feld kann stehen, wann sie erlöschen. Danach müssen Sie ein dort parkend

Zeichen 405: Nummernschild für Autobahnen
405

Zeichen 405: Nummernschild für Autobahnen

Zeigt die Nummer einer Autobahn an (hier A 48) – weiße Zahl auf blauem Grund.

Zeichen 406-50: Knotenpunktnummer der Autobahn
406-50

Zeichen 406-50: Knotenpunktnummer der Autobahn

Zeigt die laufende Nummer eines Autobahnknotenpunkts (Anschlussstelle, Kreuz oder Dreieck) – hier Nummer 26. Sie hilft bei der Orientierung.

Zeichen 410: Nummernschild für Europastraßen
410

Zeichen 410: Nummernschild für Europastraßen

Zeigt die Nummer einer Europastraße (hier E 36) – weiße Schrift auf grünem Grund.

Zeichen 415-20: Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen
415-20

Zeichen 415-20: Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen

Gelber Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen: zeigt Ziele, Entfernungen und die Nummer der Bundesstraße (hier B 223) in Pfeilrichtung.

Zeichen 418-20: Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen
418-20

Zeichen 418-20: Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen

Gelber Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung: zeigt Ziele und Entfernungen in Pfeilrichtung.

Zeichen 430-20: Pfeilwegweiser zur Autobahn
430-20

Zeichen 430-20: Pfeilwegweiser zur Autobahn

Blauer Pfeilwegweiser: führt zur Autobahn (hier A 2 Richtung Berlin).

Zeichen 432-20: Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen
432-20

Zeichen 432-20: Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen

Weißer Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen und Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung, z. B. Bahnhof.

Zeichen 438: Vorwegweiser
438

Zeichen 438: Vorwegweiser

Zeigt vor einer Kreuzung, in welche Richtung die Ziele liegen (hier: München geradeaus, Erding rechts). So können Sie sich rechtzeitig einordnen.

Zeichen 440: Vorwegweiser zur Autobahn
440

Zeichen 440: Vorwegweiser zur Autobahn

Blauer Vorwegweiser: zeigt vor dem Knotenpunkt, welche Fahrtrichtung zu welchen Autobahnzielen führt. Ordnen Sie sich rechtzeitig ein.

Zeichen 448: Ankündigungstafel auf Autobahnen
448

Zeichen 448: Ankündigungstafel auf Autobahnen

Kündigt eine Autobahnausfahrt, ein Kreuz oder Dreieck an – mit Nummer, Name und Entfernung (hier Ausfahrt 26 in 1000 m).

Zeichen 450-52: Ankündigungsbake (300 m)
450-52

Zeichen 450-52: Ankündigungsbake (300 m)

Ankündigungsbaken stehen 300 m, 200 m und 100 m vor einem Autobahnknotenpunkt oder einer Rastanlage. Diese dreistreifige Bake zeigt 300 m an.

Zeichen 453: Entfernungstafel
453

Zeichen 453: Entfernungstafel

Nennt Fernziele und die Entfernung bis zur jeweiligen Ortsmitte. Ziele, die über eine andere Autobahn erreicht werden, stehen unter dem waagerechten S

Zeichen 454-10: Umleitungswegweiser (linksweisend)
454-10

Zeichen 454-10: Umleitungswegweiser (linksweisend)

Kennzeichnet den Verlauf einer vorübergehenden Umleitung, z. B. wegen einer Baustelle – hier nach links.

Zeichen 457.1: Umleitungsankündigung
457.1

Zeichen 457.1: Umleitungsankündigung

Kündigt eine vorübergehende Umleitung an; ein Zusatzzeichen nennt die Entfernung.

Zeichen 460-10: Bedarfsumleitung (linksweisend)
460-10

Zeichen 460-10: Bedarfsumleitung (linksweisend)

Kennzeichnet eine alternative Strecke im nachgeordneten Straßennetz zwischen zwei Autobahnanschlussstellen (hier U 22, nach links). Folgen Sie bei Sta

Zeichen 600-30: Absperrschranke
600-30

Zeichen 600-30: Absperrschranke

Die dahinterliegende Straßenfläche darf nicht befahren werden; der Verkehr wird daran vorbeigeleitet. Rote Warnleuchten bedeuten: ganze Fahrbahn gespe

Zeichen 605-10: Leitbake (Aufstellung rechts)
605-10

Zeichen 605-10: Leitbake (Aufstellung rechts)

Leitbaken sperren Flächen ab und leiten den Verkehr, z. B. an Baustellen. Die rot-weißen Schrägstreifen fallen zu der Seite ab, auf der vorbeizufahren

Zeichen 605-11: Pfeilbake
605-11

Zeichen 605-11: Pfeilbake

Die Pfeilbake sperrt eine Fläche ab; die Pfeilspitze zeigt, auf welcher Seite vorbeizufahren ist (hier links).

Zeichen 615: Fahrbare Absperrtafel
615

Zeichen 615: Fahrbare Absperrtafel

Sichert kurzzeitige oder wandernde Arbeitsstellen, meist auf einem Fahrzeug oder Anhänger. Die Fläche dahinter darf nicht befahren werden; der Pfeil z

Zeichen 620-40: Leitpfosten (rechts)
620-40

Zeichen 620-40: Leitpfosten (rechts)

Leitpfosten machen den Straßenverlauf kenntlich. Sie stehen in der Regel im Abstand von 50 m, in Kurven dichter.

Zeichen 625-10: Richtungstafel in Kurven
625-10

Zeichen 625-10: Richtungstafel in Kurven

Zeigt den Verlauf einer Kurve an – hier eine Linkskurve. Verringern Sie rechtzeitig die Geschwindigkeit.

Zusatzzeichen 1000-10: Richtungsangabe (links)
ZZ1000-10

Zusatzzeichen 1000-10: Richtungsangabe (links)

Der Pfeil zeigt die Richtung an, für die das Hauptzeichen gilt oder in der die Stelle liegt – hier nach links, z. B. Gefahr oder Parkplatz links.

Zusatzzeichen 1000-20: Richtungsangabe (rechts)
ZZ1000-20

Zusatzzeichen 1000-20: Richtungsangabe (rechts)

Der Pfeil zeigt die Richtung an, für die das Hauptzeichen gilt oder in der die Stelle liegt – hier nach rechts, z. B. Gefahr oder Parkplatz rechts.

Zusatzzeichen 1000-30: Beide Richtungen
ZZ1000-30

Zusatzzeichen 1000-30: Beide Richtungen

Die Angabe des Hauptzeichens gilt für beide Richtungen, z. B. Verkehr oder Gefahr von links und von rechts.

Zusatzzeichen 1000-32: Radverkehr kreuzt von rechts und links
ZZ1000-32

Zusatzzeichen 1000-32: Radverkehr kreuzt von rechts und links

Achten Sie auf Radfahrer und E-Scooter, die von links und von rechts kreuzen – z. B. über 205/206 an einem Radweg in beide Richtungen oder bei Einbahn

Zusatzzeichen 1000-33: Radverkehr im Gegenverkehr
ZZ1000-33

Zusatzzeichen 1000-33: Radverkehr im Gegenverkehr

Warnt vor Radfahrern, die Ihnen entgegenkommen, z. B. in einer für Radverkehr in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraße.

Zusatzzeichen 1001-30: Länge einer Strecke (auf 800 m)
ZZ1001-30

Zusatzzeichen 1001-30: Länge einer Strecke (auf 800 m)

Gibt die Länge der Strecke an, für die das Hauptzeichen gilt – hier 800 m, z. B. die Länge einer Gefahrstrecke oder eines Überholverbots.

Zusatzzeichen 1004-30: Entfernungsangabe (100 m)
ZZ1004-30

Zusatzzeichen 1004-30: Entfernungsangabe (100 m)

Gibt die Entfernung bis zu der Stelle an, ab der das Hauptzeichen gilt – hier in 100 m, z. B. Gefahrstelle oder „Halt“ in 100 m.

Zusatzzeichen 1005-30: Reißverschluss erst in 200 m
ZZ1005-30

Zusatzzeichen 1005-30: Reißverschluss erst in 200 m

Der Fahrstreifenwechsel nach dem Reißverschlussverfahren erfolgt erst in 200 m. Fahren Sie bis zum Ende des Fahrstreifens und fädeln Sie dann abwechse

Zusatzzeichen 1006-30: Schleudergefahr für Wohnwagengespanne
ZZ1006-30

Zusatzzeichen 1006-30: Schleudergefahr für Wohnwagengespanne

Warnt Gespanne aus Pkw und Wohnwagen oder Anhänger vor erhöhter Schleudergefahr, z. B. bei Seitenwind oder Gefälle. Geschwindigkeit deutlich verringer

Zusatzzeichen 1006-38: Staugefahr
ZZ1006-38

Zusatzzeichen 1006-38: Staugefahr

Warnt vor Staugefahr. Fahren Sie vorausschauend, halten Sie Abstand und rechnen Sie mit plötzlich stehendem Verkehr.

Zusatzzeichen 1007-30: Ölspur
ZZ1007-30

Zusatzzeichen 1007-30: Ölspur

Bezeichnet die Gefahr näher: Öl auf der Fahrbahn macht sie sehr rutschig. Langsam fahren, nicht abrupt bremsen oder lenken.

Zusatzzeichen 1007-61: Nebel
ZZ1007-61

Zusatzzeichen 1007-61: Nebel

Warnt vor Nebel. Abblendlicht einschalten; bei Sichtweite unter 50 m höchstens 50 km/h fahren – dann ist auch die Nebelschlussleuchte erlaubt.

Zusatzzeichen 1008-30: Vorfahrt geändert
ZZ1008-30

Zusatzzeichen 1008-30: Vorfahrt geändert

Die Vorfahrtregelung an der folgenden Kreuzung wurde geändert. Achten Sie genau auf die Beschilderung und darauf, dass andere die Änderung übersehen k

Zusatzzeichen 1010-10: Kinder dürfen auf der Fahrbahn spielen
ZZ1010-10

Zusatzzeichen 1010-10: Kinder dürfen auf der Fahrbahn spielen

Erlaubt Kindern, auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen (meist mit Zeichen 250). Mit spielenden Kindern überall rechnen.

Zusatzzeichen 1010-51: Kraftfahrzeuge über 3,5 t
ZZ1010-51

Zusatzzeichen 1010-51: Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Das Hauptzeichen gilt nur für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) und Zugmaschinen; Pkw und Busse sind nicht ge

Zusatzzeichen 1010-52: Radverkehr
ZZ1010-52

Zusatzzeichen 1010-52: Radverkehr

Das Hauptzeichen gilt nur für den Radverkehr.

Zusatzzeichen 1010-57: Kraftomnibusse
ZZ1010-57

Zusatzzeichen 1010-57: Kraftomnibusse

Das Hauptzeichen gilt nur für Kraftomnibusse.

Zusatzzeichen 1010-58: Personenkraftwagen
ZZ1010-58

Zusatzzeichen 1010-58: Personenkraftwagen

Das Hauptzeichen gilt nur für Personenkraftwagen.

Zusatzzeichen 1010-59: Personenkraftwagen mit Anhänger
ZZ1010-59

Zusatzzeichen 1010-59: Personenkraftwagen mit Anhänger

Das Hauptzeichen gilt nur für Pkw mit Anhänger, z. B. ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Gespanne.

Zusatzzeichen 1010-62: Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas
ZZ1010-62

Zusatzzeichen 1010-62: Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas

Das Hauptzeichen gilt nur für Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas.

Zusatzzeichen 1010-66: Elektrisch betriebene Fahrzeuge
ZZ1010-66

Zusatzzeichen 1010-66: Elektrisch betriebene Fahrzeuge

Das Hauptzeichen gilt nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge (z. B. mit E-Kennzeichen) – unter Zeichen 314 etwa: Parken nur für E-Fahrzeuge.

Zusatzzeichen 1012-32: Radfahrer absteigen
ZZ1012-32

Zusatzzeichen 1012-32: Radfahrer absteigen

Radfahrer müssen absteigen und ihr Fahrrad schieben.

Zusatzzeichen 1012-50: Schule
ZZ1012-50

Zusatzzeichen 1012-50: Schule

Weist auf eine Schule hin. Rechnen Sie mit vielen Kindern, fahren Sie langsam und bremsbereit.

Zusatzzeichen 1020-12: Radverkehr und Anlieger frei
ZZ1020-12

Zusatzzeichen 1020-12: Radverkehr und Anlieger frei

Radfahrer und Anlieger sind vom Verbot des Hauptzeichens ausgenommen. Anlieger ist, wer ein Ziel in der Straße hat, z. B. Anwohner, Besucher oder Lief

Zusatzzeichen 1020-30: Anlieger frei
ZZ1020-30

Zusatzzeichen 1020-30: Anlieger frei

Anlieger sind vom Verbot ausgenommen: Wer ein Ziel an dieser Straße hat (Anwohner, Besucher, Lieferanten), darf hineinfahren; Durchfahren ist verboten

Zusatzzeichen 1020-32: Bewohner mit Parkausweis frei
ZZ1020-32

Zusatzzeichen 1020-32: Bewohner mit Parkausweis frei

Bewohner mit dem angegebenen Parkausweis sind von der Regelung ausgenommen, z. B. vom Haltverbot oder von der Parkscheinpflicht. Der Ausweis muss gut

Zusatzzeichen 1022-10: Radverkehr frei
ZZ1022-10

Zusatzzeichen 1022-10: Radverkehr frei

Radfahrer sind vom Verbot des Hauptzeichens ausgenommen; unter Zeichen 267 dürfen sie z. B. in die Einbahnstraße einfahren.

Zusatzzeichen 1024-10: Personenkraftwagen frei
ZZ1024-10

Zusatzzeichen 1024-10: Personenkraftwagen frei

Personenkraftwagen sind vom Verbot des Hauptzeichens ausgenommen.

Zusatzzeichen 1026-35: Lieferverkehr frei
ZZ1026-35

Zusatzzeichen 1026-35: Lieferverkehr frei

Fahrzeuge, die Waren liefern oder abholen, sind vom Verbot ausgenommen – das Laden muss zügig erfolgen.

Zusatzzeichen 1026-36: Landwirtschaftlicher Verkehr frei
ZZ1026-36

Zusatzzeichen 1026-36: Landwirtschaftlicher Verkehr frei

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrten sind vom Verbot ausgenommen, z. B. auf Feldwegen unter Zeichen 250 oder 260.

Zusatzzeichen 1026-61: Elektrofahrzeuge frei
ZZ1026-61

Zusatzzeichen 1026-61: Elektrofahrzeuge frei

Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind von der Regelung des Hauptzeichens ausgenommen.

Zusatzzeichen 1040-30: Zeitliche Beschränkung (16–18 h)
ZZ1040-30

Zusatzzeichen 1040-30: Zeitliche Beschränkung (16–18 h)

Das Hauptzeichen gilt nur von 16 bis 18 Uhr – ohne weitere Angabe an allen Tagen. Außerhalb dieser Zeit gilt es nicht.

Zusatzzeichen 1040-32: Parken mit Parkscheibe (2 Stunden)
ZZ1040-32

Zusatzzeichen 1040-32: Parken mit Parkscheibe (2 Stunden)

Parken ist nur mit gut sichtbar ausgelegter Parkscheibe und höchstens 2 Stunden erlaubt. Zeiger auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft stellen.

Zusatzzeichen 1042-30: werktags
ZZ1042-30

Zusatzzeichen 1042-30: werktags

Das Hauptzeichen gilt nur an Werktagen – also Montag bis Samstag, nicht an Sonn- und Feiertagen.

Zusatzzeichen 1042-33: Mo–Fr, 16–18 h
ZZ1042-33

Zusatzzeichen 1042-33: Mo–Fr, 16–18 h

Das Hauptzeichen gilt nur montags bis freitags von 16 bis 18 Uhr.

Zusatzzeichen 1044-10: Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis
ZZ1044-10

Zusatzzeichen 1044-10: Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis

Beschränkt z. B. die Parkerlaubnis auf schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen mit entsprechendem Parkauswe

Zusatzzeichen 1048-15: Nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge
ZZ1048-15

Zusatzzeichen 1048-15: Nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge

Das Hauptzeichen gilt nur für Sattelkraftfahrzeuge und Lastzüge (Lkw mit Anhänger), wie abgebildet.

Zusatzzeichen 1050-33: Elektrofahrzeuge
ZZ1050-33

Zusatzzeichen 1050-33: Elektrofahrzeuge

Beschränkt das Hauptzeichen auf elektrisch betriebene Fahrzeuge, z. B. unter Zeichen 314: Parken nur für E-Fahrzeuge.

Zusatzzeichen 1053-31: Mit Parkschein
ZZ1053-31

Zusatzzeichen 1053-31: Mit Parkschein

Parken ist nur mit gültigem Parkschein erlaubt; er muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen.

Zusatzzeichen 1053-33: Massenangabe (7,5 t)
ZZ1053-33

Zusatzzeichen 1053-33: Massenangabe (7,5 t)

Das Verbot gilt nur für Fahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger 7,5 t überschreitet, z. B. unter Zeichen 253 oder 277.

Zusatzzeichen 1053-35: Bei Nässe
ZZ1053-35

Zusatzzeichen 1053-35: Bei Nässe

Das Hauptzeichen gilt nur bei nasser Fahrbahn – z. B. darf die angegebene Höchstgeschwindigkeit dann nicht überschritten werden.

Zusatzzeichen 1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
ZZ1060-31

Zusatzzeichen 1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen

Das Haltverbot des Hauptzeichens gilt nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf dem Seitenstreifen.

Zusatzzeichen 1060-11: Auch Fahrräder und Mofas
ZZ1060-11

Zusatzzeichen 1060-11: Auch Fahrräder und Mofas

Erweitert die Regelung des Hauptzeichens: Sie gilt auch für Fahrräder und Mofas.

Zeichen 112: Unebene Fahrbahn
112

Zeichen 112: Unebene Fahrbahn

Warnt vor Bodenwellen, Schlaglöchern oder anderen Unebenheiten. Verringern Sie die Geschwindigkeit und halten Sie das Lenkrad gut fest.

Zeichen 262: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse (5,5 t)
262

Zeichen 262: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse (5,5 t)

Fahrzeuge, deren tatsächliches Gewicht einschließlich Ladung 5,5 t übersteigt, dürfen nicht weiterfahren (z. B. vor Brücken). Bei Fahrzeugkombinatione

Zeichen 265: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe (3,8 m)
265

Zeichen 265: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe (3,8 m)

Fahrzeuge, die einschließlich Ladung höher als 3,8 m sind, dürfen nicht weiterfahren, z. B. vor Unterführungen. Denken Sie an Dachboxen und Aufbauten.

Zeichen 272: Verbot des Wendens
272

Zeichen 272: Verbot des Wendens

Sie dürfen hier nicht wenden. Abbiegen bleibt erlaubt, soweit es nicht anders geregelt ist.

Zeichen 340 (Markierung): Leitlinie
340

Zeichen 340 (Markierung): Leitlinie

Die unterbrochene Linie darf überfahren werden, wenn dadurch niemand gefährdet wird. Ein so markierter Schutzstreifen für Radfahrer darf nur bei Bedar

Zeichen 610: Leitkegel
610

Zeichen 610: Leitkegel

Leitkegel (Pylonen) sperren Flächen ab oder trennen Fahrstreifen, z. B. an Unfall- und Baustellen. Die abgesperrte Fläche darf nicht befahren werden.

Zeichen 630: Parkwarntafel
630

Zeichen 630: Parkwarntafel

Rot-weiß gestreifte, rückstrahlende Tafel an Fahrzeugen und Anhängern. Sie macht abgestellte Fahrzeuge bei Dunkelheit sichtbar und kann eine Beleuchtu

Zeichen 720: Grünpfeil
720

Zeichen 720: Grünpfeil

Bei Rot dürfen Sie nach dem Anhalten an der Haltlinie aus dem rechten Fahrstreifen nach rechts abbiegen – nur wenn Sie niemanden behindern oder gefähr

Zeichen 721: Grünpfeil für den Radverkehr
721

Zeichen 721: Grünpfeil für den Radverkehr

Der Grünpfeil gilt nur für Radfahrer: Sie dürfen bei Rot nach dem Anhalten rechts abbiegen. Für Autofahrer gilt weiterhin Rot.