Verkehrszeichen
244 Verkehrszeichen · DE / EN / AR

Zeichen 101: Gefahrstelle
Warnt vor einer Gefahrstelle; ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen. Fahren Sie besonders aufmerksam und verringern Sie die Geschwindigke
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Zeichen 101-11: Fußgängerüberweg
Kündigt einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an. Nähern Sie sich mit mäßiger Geschwindigkeit, lassen Sie Fußgänger queren und warten Sie wenn nötig.
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Zeichen 101-12: Viehtrieb
Warnt vor Tieren, die über oder entlang der Straße getrieben werden. Fahren Sie langsam, halten Sie Abstand, hupen Sie nicht und halten Sie notfalls a
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Zeichen 101-13: Reiter
Warnt vor Reitern, die die Straße kreuzen oder auf ihr reiten. Fahren Sie langsam und mit großem seitlichem Abstand vorbei; vermeiden Sie Lärm, damit
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Zeichen 101-14: Amphibienwanderung
Warnt vor Kröten, Fröschen und Molchen auf der Fahrbahn, vor allem in feuchten Frühjahrsnächten. Fahren Sie langsam und rechnen Sie mit Helfern auf de
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Zeichen 101-15: Steinschlag
Warnt vor herabfallenden Steinen und vor Steinen auf der Fahrbahn. Fahren Sie aufmerksam, rechnen Sie mit Hindernissen und halten Sie in diesem Bereic
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Zeichen 101-51: Schnee- oder Eisglätte
Warnt vor Glätte durch Schnee oder Eis, z. B. auf Brücken oder im Wald. Fahren Sie langsam, halten Sie großen Abstand und lenken und bremsen Sie gefüh
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Zeichen 101-52: Splitt, Schotter
Warnt vor losem Splitt oder Schotter. Steine können hochgeschleudert werden und die Haftung ist geringer: Geschwindigkeit verringern, Abstand vergröße
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Zeichen 101-53: Ufer
Warnt davor, dass die Straße an ein ungesichertes Ufer oder eine Kaimauer führt. Es besteht die Gefahr, ins Wasser zu geraten – fahren Sie besonders v
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Zeichen 101-55: Bewegliche Brücke
Warnt vor einer Klapp-, Hub- oder Drehbrücke. Rechnen Sie mit Schranken oder Lichtzeichen und halten Sie an, wenn die Brücke geöffnet wird.
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Zeichen 102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
An der nächsten Kreuzung oder Einmündung gilt „rechts vor links“. Fahren Sie mit mäßiger Geschwindigkeit heran und lassen Sie Fahrzeuge von rechts zue
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Zeichen 103-10: Kurve (links)
Warnt vor einer gefährlichen Linkskurve. Verringern Sie die Geschwindigkeit vor der Kurve und fahren Sie nicht zu weit links.
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Zeichen 103-20: Kurve (rechts)
Warnt vor einer gefährlichen Rechtskurve. Verringern Sie die Geschwindigkeit vor der Kurve und rechnen Sie mit Gegenverkehr, der die Kurve schneidet.
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Zeichen 105-10: Doppelkurve (zunächst links)
Warnt vor zwei gefährlichen, aufeinanderfolgenden Kurven – die erste führt nach links. Verringern Sie rechtzeitig die Geschwindigkeit.
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Zeichen 105-20: Doppelkurve (zunächst rechts)
Warnt vor zwei gefährlichen, aufeinanderfolgenden Kurven – die erste führt nach rechts. Verringern Sie rechtzeitig die Geschwindigkeit.
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Zeichen 108-10: Gefälle (10 %)
Warnt vor einem starken Gefälle von 10 %. Schalten Sie rechtzeitig in einen niedrigeren Gang und nutzen Sie die Motorbremse, damit die Bremsen nicht ü
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Zeichen 110-12: Steigung (12 %)
Warnt vor einer starken Steigung von 12 %. Schalten Sie rechtzeitig herunter und rechnen Sie mit langsamen Fahrzeugen; beim Anfahren am Berg Feststell
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Zeichen 114: Schleuder- oder Rutschgefahr
Warnt vor Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz. Fahren Sie langsamer, halten Sie mehr Abstand und vermeiden Sie ruckartiges Bremsen, Be
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Zeichen 117-10: Seitenwind (von rechts)
Warnt vor starkem Seitenwind von rechts, z. B. auf Brücken, an Waldschneisen oder beim Überholen von Lkw. Lenkrad fest halten und Geschwindigkeit verr
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Zeichen 120: Verengte Fahrbahn
Warnt davor, dass die Fahrbahn auf beiden Seiten schmaler wird. Verringern Sie die Geschwindigkeit, achten Sie auf Gegenverkehr und warten Sie, wenn d
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Zeichen 121-10: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn
Die Fahrbahn wird von rechts her schmaler. Wer auf dieser Seite fährt und nach links ausweichen muss, hat den Gegenverkehr durchfahren zu lassen (§ 6
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Zeichen 121-20: Einseitig (links) verengte Fahrbahn
Die Fahrbahn wird von links her schmaler. Rechnen Sie damit, dass Fahrzeuge von links nach rechts ausweichen oder einscheren, und passen Sie Ihre Gesc
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Zeichen 123: Arbeitsstelle
Warnt vor einer Baustelle. Rechnen Sie mit Arbeitern, Baufahrzeugen, verengten Fahrstreifen und Verschmutzung; fahren Sie langsam und beachten Sie Abs
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Zeichen 124: Stau
Warnt vor stockendem Verkehr oder einem Stau. Verringern Sie rechtzeitig die Geschwindigkeit; Warnblinklicht zur Warnung des nachfolgenden Verkehrs is
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Zeichen 125: Gegenverkehr
Warnt davor, dass auf der bisher nur in einer Richtung befahrenen Straße nun Gegenverkehr kommt. Halten Sie sich rechts und überholen Sie nur mit beso
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Zeichen 131: Lichtzeichenanlage
Warnt vor einer Ampel, die man nicht rechtzeitig erwartet oder erkennt. Fahren Sie bremsbereit heran und rechnen Sie mit wartendem Verkehr.
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Zeichen 133-10: Fußgänger
Warnt vor Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren oder auf ihr gehen. Es ist kein Zebrastreifen – trotzdem langsam und bremsbereit fahren.
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Zeichen 136-10: Kinder
Warnt vor Kindern, z. B. bei Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen. Verringern Sie die Geschwindigkeit und seien Sie bremsbereit; Kinder können plöt
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Zeichen 138-10: Radverkehr
Warnt vor Radfahrern, die die Fahrbahn kreuzen oder auf sie einfahren. Rechnen Sie mit Radverkehr und halten Sie beim Überholen mindestens 1,5 m (inne
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Zeichen 142-10: Wildwechsel
Warnt vor Wildtieren, die die Straße überqueren – vor allem in der Dämmerung. Langsam fahren; steht ein Tier auf der Straße: abblenden, hupen, bremsen
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Zeichen 151: Bahnübergang
Kündigt einen Bahnübergang an. Nähern Sie sich nur mit mäßiger Geschwindigkeit; ab diesem Zeichen bis einschließlich Übergang dürfen Sie keine Kraftfa
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Zeichen 156-10: Bahnübergang mit dreistreifiger Bake
Kündigt einen Bahnübergang in etwa 240 m an. Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; ab hier bis einschließlich Übergang keine Kraftfahrzeuge überhol
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Zeichen 157-10: Dreistreifige Bake (rechts)
Baken kündigen einen Bahnübergang an; die dreistreifige Bake steht etwa 240 m davor. Geschwindigkeit verringern und auf Warnsignale achten.
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Zeichen 159-10: Zweistreifige Bake (rechts)
Die zweistreifige Bake steht etwa 160 m vor einem Bahnübergang. Weiter mit mäßiger Geschwindigkeit fahren und bremsbereit sein.
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Zeichen 162-10: Einstreifige Bake (rechts)
Die einstreifige Bake steht etwa 80 m vor einem Bahnübergang. Seien Sie bereit, vor dem Andreaskreuz anzuhalten.
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Zeichen 201: Andreaskreuz
Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren. Bis 10 m davor nicht halten, wenn das Zeichen verdeckt würde; davor und dahinter innerorts je 5 m, außerorts je
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Zeichen 201-51: Andreaskreuz (stehend) mit Blitzpfeil
Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren. Der Blitzpfeil zeigt eine Spannung führende Oberleitung an – Lebensgefahr durch Hochspannung, z. B. beim Besteig
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Zeichen 205: Vorfahrt gewähren.
Sie müssen dem Verkehr auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren. Fahren Sie mit mäßiger Geschwindigkeit heran und fahren Sie nur weiter, wenn Sie n
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Zeichen 206: Halt. Vorfahrt gewähren.
Sie müssen immer vollständig anhalten – an der Haltlinie oder, wenn keine vorhanden ist, dort, wo Sie die Straße einsehen können – und dann Vorfahrt g
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Zeichen 208: Vorrang des Gegenverkehrs
An der folgenden Engstelle hat der Gegenverkehr Vorrang. Warten Sie vor der Engstelle, bis entgegenkommende Fahrzeuge durchgefahren sind.
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Zeichen 301: Vorfahrt
Sie haben Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Danach gelten wieder die dort geltenden Regeln.
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Zeichen 306: Vorfahrtstraße
Sie haben Vorfahrt an allen folgenden Kreuzungen und Einmündungen – bis zum nächsten Zeichen 205, 206 oder 307. Außerorts ist das Parken auf der Fahrb
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Zeichen 307: Ende der Vorfahrtstraße
Die Vorfahrtstraße endet. An den folgenden Kreuzungen gilt „rechts vor links“, sofern nichts anderes geregelt ist; oft folgt bald ein Zeichen 205 oder
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Zeichen 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr
An der folgenden Engstelle haben Sie Vorrang vor dem Gegenverkehr. Fahren Sie trotzdem aufmerksam und verzichten Sie im Zweifel auf Ihren Vorrang.
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Zusatzzeichen 1002-10: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, abknickend nach links)
Die breite Linie zeigt die Vorfahrtstraße: Sie kommt von unten und knickt an der Kreuzung nach links ab. Wer ihr folgt, muss blinken und auf Fußgänger
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Zusatzzeichen 1002-11: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, von links nach oben)
Die Vorfahrtstraße führt von links nach oben. Sie kommen von unten aus einer untergeordneten Straße und müssen den Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße (
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Zusatzzeichen 1002-20: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, abknickend nach rechts)
Die Vorfahrtstraße kommt von unten und knickt an der Kreuzung nach rechts ab. Wer ihr folgt, muss blinken. Wer geradeaus oder nach links fährt, verläs
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Zusatzzeichen 1002-21: Verlauf der Vorfahrtstraße (Kreuzung, von rechts nach oben)
Die Vorfahrtstraße führt von rechts nach oben. Sie kommen von unten aus einer untergeordneten Straße und müssen den Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße
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Zusatzzeichen 1002-12: Verlauf der Vorfahrtstraße (Einmündung, abknickend nach links)
An dieser Einmündung knickt die Vorfahrtstraße von unten nach links ab; die Straße geradeaus ist untergeordnet. Wer der Vorfahrtstraße folgt, muss lin
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Zusatzzeichen 1002-22: Verlauf der Vorfahrtstraße (Einmündung, abknickend nach rechts)
An dieser Einmündung knickt die Vorfahrtstraße von unten nach rechts ab; die Straße geradeaus ist untergeordnet. Wer der Vorfahrtstraße folgt, muss re
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Zeichen 209: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts
Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung nach rechts abbiegen. Andere Fahrtrichtungen sind verboten.
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Zeichen 209-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links
Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung nach links abbiegen. Andere Fahrtrichtungen sind verboten.
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Zeichen 209-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus
Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung geradeaus fahren; Abbiegen ist verboten.
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Zeichen 211: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier rechts
Sie müssen genau an dieser Stelle nach rechts abbiegen. Das Zeichen steht direkt an der Stelle, an der abzubiegen ist.
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Zeichen 211-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links
Sie müssen genau an dieser Stelle nach links abbiegen. Das Zeichen steht direkt an der Stelle, an der abzubiegen ist.
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Zeichen 214: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder rechts
Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung geradeaus fahren oder rechts abbiegen; Linksabbiegen und Wenden sind verboten.
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Zeichen 214-10: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder links
Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung geradeaus fahren oder links abbiegen; Rechtsabbiegen ist verboten.
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Zeichen 214-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links
Sie müssen an der nächsten Kreuzung oder Einmündung nach rechts oder nach links abbiegen; Geradeausfahren ist verboten.
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Zeichen 215: Kreisverkehr
Im Kreis rechts herum (gegen den Uhrzeigersinn) fahren; Mittelinsel nicht überfahren (Ausnahme: sehr große Fahrzeuge) und im Kreis nicht halten. Mit Z
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Zeichen 220-10: Einbahnstraße (linksweisend)
Die Straße darf nur in Pfeilrichtung befahren werden. In Einbahnstraßen dürfen Sie auch links halten und parken; zum Linksabbiegen ordnen Sie sich mög
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Zeichen 220-20: Einbahnstraße (rechtsweisend)
Die Straße darf nur in Pfeilrichtung befahren werden. In Einbahnstraßen dürfen Sie auch links halten und parken; ist Radverkehr in Gegenrichtung freig
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Zeichen 222: Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei
Sie müssen rechts an dem Hindernis, der Verkehrsinsel oder der Absperrung vorbeifahren.
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Zeichen 222-10: Vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei
Sie müssen links an dem Hindernis, der Verkehrsinsel oder der Absperrung vorbeifahren, z. B. an Baustellen.
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Zeichen 223.1-50: Seitenstreifen befahren (zwei Fahrstreifen)
Der Seitenstreifen ist als zusätzlicher Fahrstreifen freigegeben und wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren. Die Fahrbahnbegrenzung darf dann wie ei
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Zeichen 223.2-50: Seitenstreifen nicht mehr befahren (zwei Fahrstreifen)
Die Freigabe des Seitenstreifens als Fahrstreifen ist aufgehoben. Der Seitenstreifen darf nicht mehr zum Fahren benutzt werden.
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Zeichen 223.3-50: Seitenstreifen räumen (zwei Fahrstreifen)
Der Seitenstreifen muss geräumt werden: Wer darauf fährt, muss sich rechtzeitig und vorsichtig in den links daneben liegenden Fahrstreifen einordnen.
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Zeichen 224: Haltestelle
Kennzeichnet eine Haltestelle für Linienbusse, Straßenbahnen und Schulbusse. Bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen dürfen Sie nicht parken. An halten
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Zeichen 224-51: Schulbushaltestelle (mit Zeitangabe)
Haltestelle nur für Schulbusse – hier werktags außer samstags von 7–9 und 11–13 Uhr. In dieser Zeit gilt das Parkverbot 15 m vor und hinter dem Zeiche
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Zeichen 229: Taxenstand
An Taxenständen dürfen Sie nicht halten – ausgenommen sind Taxis, die für die Fahrgastbeförderung bereitstehen. Die Länge ergibt sich aus Pfeilen, der
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Zeichen 230: Ladebereich
Halten und Parken sind hier nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen erlaubt; das Laden muss ohne Verzögerung erfolgen. Anfang und Ende zeigen Pfeile o
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Zeichen 237: Radweg
Sonderweg für den Radverkehr: Radfahrer müssen ihn benutzen (Radwegbenutzungspflicht). Anderer Verkehr, z. B. Autos, darf ihn nicht benutzen – also au
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Zeichen 238: Reitweg
Sonderweg für Reiter: Wer reitet oder ein Pferd führt, muss ihn benutzen. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
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Zeichen 239: Gehweg
Nur für Fußgänger. Andere Verkehrsarten nur, wenn ein Zusatzzeichen es erlaubt – dann mit Schrittgeschwindigkeit und ohne Fußgänger zu gefährden oder
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Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg
Fußgänger und Radfahrer teilen sich den Weg; Radfahrer müssen ihn benutzen und auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Kraftfahrzeuge dürfen ihn nicht benutze
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Zeichen 241-30: Getrennter Rad- und Gehweg
Rad- und Gehweg verlaufen getrennt nebeneinander (hier: Radweg links, Gehweg rechts). Radfahrer müssen ihren Teil benutzen, Fußgänger den ihren. Kraft
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Zeichen 242.1: Beginn einer Fußgängerzone
Ab hier dürfen nur Fußgänger die Fläche benutzen. Fahrzeuge nur, wenn ein Zusatzzeichen es erlaubt – dann nur mit Schrittgeschwindigkeit, ohne Fußgäng
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Zeichen 242.2: Ende einer Fußgängerzone
Die Fußgängerzone endet. Wer mit einem Fahrzeug aus ihr herausfährt, muss sich so verhalten, dass niemand gefährdet wird, und allen anderen Vorrang la
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Zeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße
Nur Radverkehr und E-Scooter, andere Fahrzeuge nur mit Zusatzzeichen. Höchstens 30 km/h; Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und weder gefährdet noc
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Zeichen 244.2: Ende einer Fahrradstraße
Die Fahrradstraße endet. Ab hier gelten wieder die allgemeinen Regeln für Fahrbahn und Geschwindigkeit.
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Zeichen 245: Bussonderfahrstreifen
Nur für Linienbusse und gekennzeichnete Schulbusse. Taxis, Radfahrer, E-Fahrzeuge u. a. nur, wenn ein Zusatzzeichen es erlaubt. Pkw dürfen den Busstre
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Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Die Straße ist für alle Fahrzeuge gesperrt. Ausgenommen sind Handfahrzeuge sowie Reiter und Viehtreiber; Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben wer
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Zeichen 251: Verbot für Kraftwagen
Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (z. B. Pkw, Lkw). Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder und Fahrräder dürfen fahren.
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Zeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t (einschließlich Anhänger) und für Zugmaschinen. Pkw und Kraftomnibusse sind ausg
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Zeichen 254: Verbot für Radverkehr
Radfahrer und Fahrer von E-Scootern (Elektrokleinstfahrzeuge) dürfen hier nicht fahren. Fahrräder dürfen geschoben werden.
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Zeichen 255: Verbot für Krafträder
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas.
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Zeichen 257-50: Verbot für Mofas
Mofas dürfen die Straße nicht befahren. Andere Fahrzeuge sind nicht betroffen.
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Zeichen 257-54: Verbot für Kraftomnibusse
Kraftomnibusse (Busse) dürfen die Straße nicht befahren.
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Zeichen 257-55: Verbot für Personenkraftwagen
Personenkraftwagen dürfen die Straße nicht befahren. Andere Fahrzeugarten sind von diesem Verbot nicht betroffen.
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Zeichen 257-56: Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
Pkw mit Anhänger (z. B. Wohnwagengespanne) dürfen die Straße nicht befahren. Pkw ohne Anhänger dürfen fahren.
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Zeichen 257-59: Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge
E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV dürfen hier nicht fahren.
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Zeichen 259: Verbot für Fußgänger
Fußgänger dürfen diesen Weg bzw. diese Straße nicht benutzen.
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Zeichen 260: Verbot für Kraftfahrzeuge
Verbot für alle Kraftfahrzeuge: Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder, Mofas sowie Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Radfa
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Zeichen 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Kraftfahrzeuge, die wegen ihrer gefährlichen Ladung orangefarbene Warntafeln führen müssen, dürfen hier nicht fahren (z. B. vor Tunneln).
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Zeichen 263-8: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast (8 t)
Fahrzeuge, bei denen eine Achse tatsächlich mehr als 8 t trägt, dürfen nicht weiterfahren.
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Zeichen 264-2: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite (2 m)
Fahrzeuge, die einschließlich Ladung und Außenspiegeln breiter als 2 m sind, dürfen hier nicht fahren – oft an Baustellen auf dem linken Fahrstreifen.
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Zeichen 266-10: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge (10 m)
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die einschließlich Ladung länger als 10 m sind, dürfen nicht weiterfahren. Bei Gespannen zählt die Gesamtlänge.
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Zeichen 267: Verbot der Einfahrt
Sie dürfen nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen gilt – typisch am Ende einer Einbahnstraße. Ein Zusatzzeichen kann Radverkehr freigebe
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Zeichen 268: Schneeketten vorgeschrieben
Die Straße darf nur mit Schneeketten befahren werden. Mit Schneeketten dürfen Sie höchstens 50 km/h fahren.
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Zeichen 269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Fahrzeuge mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung (z. B. Öl, Kraftstoff, Chemikalien) dürfen die Straße nicht benutzen.
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Zeichen 270.1: Beginn einer Umweltzone
Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung von Luftverunreinigungen. Kraftfahrzeuge dürfen nur hineinfahren, wenn sie die auf dem Zusatzzeichen
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Zeichen 270.2: Ende einer Umweltzone
Die Umweltzone endet. Ab hier ist keine Umweltplakette mehr erforderlich.
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Zeichen 273-70: Verbot des Unterschreitens des Mindestabstands (70 m)
Fahrer von Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und von Zugmaschinen müssen mindestens 70 m Abstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeu
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Zeichen 274-10: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
Sie dürfen nicht schneller als 10 km/h fahren, z. B. auf Parkplätzen, an Engstellen oder in Baustellen. Die Beschränkung gilt bis zu ihrer Aufhebung.
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Zeichen 274-20: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
Sie dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren. Die Beschränkung gilt ab dem Zeichen bis zu ihrer Aufhebung (z. B. Zeichen 278 oder 282).
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Zeichen 274-30: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Sie dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren, bis die Beschränkung aufgehoben wird. Anders als in einer Tempo-30-Zone gelten die sonstigen Vorfahrtre
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Zeichen 274-40: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
Sie dürfen nicht schneller als 40 km/h fahren. Die Beschränkung gilt ab dem Zeichen bis zu ihrer Aufhebung, z. B. durch Zeichen 278 oder 282.
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Zeichen 274-50: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Sie dürfen nicht schneller als 50 km/h fahren – außerorts z. B. vor Gefahrstellen. Die Beschränkung gilt bis zu ihrer Aufhebung.
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Zeichen 274-60: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren. Innerorts erlaubt das Zeichen allen Fahrzeugen 60 km/h; außerorts bleiben niedrigere Grenzen für bestim
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Zeichen 274-70: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
Sie dürfen nicht schneller als 70 km/h fahren. Innerorts gilt die höhere Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge; außerorts bleiben niedrigere Grenzen für
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Zeichen 274-80: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
Sie dürfen nicht schneller als 80 km/h fahren, z. B. auf Landstraßen oder Autobahnbaustellen. Die Beschränkung gilt bis zu ihrer Aufhebung.
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Zeichen 274-100: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
Sie dürfen nicht schneller als 100 km/h fahren. Außerorts erhöht das Zeichen keine fahrzeugbezogenen Grenzen: Ein Pkw mit Anhänger darf auf Landstraße
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Zeichen 274-120: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
Sie dürfen nicht schneller als 120 km/h fahren, z. B. auf Autobahnen. Für Fahrzeuge mit niedrigerer Höchstgeschwindigkeit (z. B. Gespanne mit 80 km/h)
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Zeichen 274.1: Beginn einer Tempo 30-Zone
In der gesamten Zone dürfen Sie höchstens 30 km/h fahren, bis Zeichen 274.2 kommt. An Kreuzungen gilt in der Zone in der Regel „rechts vor links“.
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Zeichen 274.1-20: Beginn einer Tempo 20-Zone
In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen: In der gesamten Zone dürfen Sie höchstens 20 km/h fahren, bis die Zone endet. Rechnen Sie mit vielen Fußgäng
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Zeichen 274.2: Ende einer Tempo 30-Zone
Die Tempo-30-Zone endet. Danach gilt wieder die allgemeine Höchstgeschwindigkeit (innerorts 50 km/h), sofern nichts anderes angeordnet ist.
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Zeichen 275-30: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (30 km/h)
Sie dürfen nicht langsamer als 30 km/h fahren, außer Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse erfordern es. Fahrzeuge, die nicht so schnell
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Zeichen 276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen nicht überholen. Einspurige Fahrzeuge (z. B. Fahrräder, Mofas
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Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) und Zugmaschinen dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht überholen. Pkw – a
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Zeichen 278-30: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 km/h)
Die Beschränkung auf 30 km/h ist aufgehoben. Es gilt wieder die allgemeine Höchstgeschwindigkeit, z. B. 50 km/h innerorts oder 100 km/h außerorts für
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Zeichen 278-60: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (60 km/h)
Die Beschränkung auf 60 km/h ist aufgehoben. Es gilt wieder die allgemeine Höchstgeschwindigkeit, z. B. 100 km/h außerorts für Pkw.
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Zeichen 279-30: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit (30 km/h)
Die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h endet. Ab hier dürfen Sie auch langsamer fahren.
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Zeichen 280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
Das Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge ist aufgehoben. Überholen ist wieder erlaubt, wenn die allgemeinen Regeln es zulassen.
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Zeichen 281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Das Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aufgehoben. Auch schwere Lkw dürfen wieder überholen, wenn es die allgemeinen Regeln zulassen.
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Zeichen 282: Ende sämtlicher Streckenverbote
Alle streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote sind aufgehoben. Es gelten wieder die allgemeinen Regeln.
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Zeichen 283: Absolutes Haltverbot
Halten auf der Fahrbahn ist verboten – auch kurz. Das Verbot gilt nur auf der Straßenseite des Zeichens, bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf
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Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot (Anfang)
Absolutes Haltverbot; der zur Fahrbahn weisende Pfeil zeigt den Beginn der Verbotsstrecke. Ab hier dürfen Sie auf dieser Straßenseite nicht halten.
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Zeichen 286: Eingeschränktes Haltverbot
Sie dürfen auf der Fahrbahn höchstens 3 Minuten halten; länger nur zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen, das zügig erfolgen muss. Parke
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Zeichen 286-10: Eingeschränktes Haltverbot (Anfang)
Eingeschränktes Haltverbot; der zur Fahrbahn weisende Pfeil zeigt den Beginn der Verbotsstrecke. Halten höchstens 3 Minuten, länger nur zum Ein-/Ausst
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Zeichen 290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
In der gesamten Zone dürfen Sie auf allen öffentlichen Verkehrsflächen höchstens 3 Minuten halten (länger nur zum Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen).
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Zeichen 290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
Die Zone mit eingeschränktem Haltverbot endet. Ab hier gelten wieder die allgemeinen Halt- und Parkregeln.
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Zeichen 293 (Markierung): Fußgängerüberweg
Fußgängern und Rollstuhlfahrern, die erkennbar queren wollen, müssen Sie das Überqueren ermöglichen: mäßig schnell heranfahren, wenn nötig warten, nic
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Zeichen 294 (Markierung): Haltlinie
Muss wegen Zeichen 206, Ampel, Polizei oder Schranke angehalten werden, halten Sie an dieser Linie. Ist die Straße von dort nicht einsehbar, halten Si
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Zeichen 295 (Markierung): Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung
Die durchgehende Linie darf nicht – auch nicht teilweise – überfahren werden; trennt sie den Gegenverkehr ab, fahren Sie rechts davon. Parken ist verb
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Zeichen 296 (Markierung): Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
Von der Seite der durchgehenden Linie darf die Markierung nicht überfahren werden. Wer auf der Seite der unterbrochenen Linie fährt, darf sie überfahr
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Zeichen 297 (Markierung): Richtungspfeile
Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien oder durchgehende Linien markiert, müssen Sie an der nächsten Kreuzung der Pfeilrichtung folgen. Auf der markiert
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Zeichen 297.1 (Markierung): Vorankündigungspfeil
Kündigt eine durchgehende Linie (Fahrstreifenbegrenzung) oder das Ende eines Fahrstreifens an. Beenden Sie Überholvorgänge und ordnen Sie sich rechtze
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Zeichen 298 (Markierung): Sperrfläche
Sperrflächen dürfen nicht benutzt werden – also weder befahren noch zum Halten oder Parken genutzt werden.
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Zeichen 299 (Markierung): Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
Die Zickzacklinie kennzeichnet, verlängert oder verkürzt ein Halt- oder Parkverbot, z. B. an Haltestellen oder Einfahrten. Innerhalb der Markierung dü
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Zeichen 310: Ortstafel (Vorderseite)
Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. Ab der Ortstafel gelten die innerörtlichen Regeln, z. B. höchstens 50 km/h.
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Zeichen 311: Ortstafel (Rückseite)
Hier endet die geschlossene Ortschaft. Ab hier gelten die Regeln außerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. 100 km/h für Pkw. Oben stehen der nächste
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Zeichen 314: Parken
Hier dürfen Sie parken. Zusatzzeichen können die Erlaubnis beschränken, z. B. nach Dauer, Fahrzeugart, Parkschein, Parkscheibe oder für Bewohner und S
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Zeichen 314-50: Parkhaus, Parkgarage
Weist auf ein Parkhaus oder eine Tiefgarage hin.
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Zeichen 314.1: Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
In der gesamten Zone dürfen Sie nur mit Parkschein oder Parkscheibe parken, wie das Zusatzzeichen angibt – soweit Halten und Parken nicht ohnehin verb
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Zeichen 315-50: Parken halb auf Gehwegen
Parken ist erlaubt – mit den rechten Rädern auf dem Gehweg, wie abgebildet. Nur für Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse.
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Zeichen 315-60: Parken ganz auf Gehwegen
Parken ist erlaubt – mit dem ganzen Fahrzeug auf dem Gehweg, wie abgebildet. Nur für Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse.
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Zeichen 316: Parken und Reisen
Park-and-Ride-Parkplatz: Hier parken Sie und steigen in Bus oder Bahn um.
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Bild 318: Parkscheibe
Wo eine Parkscheibe vorgeschrieben ist, legen Sie sie gut sichtbar aus und stellen den Zeiger auf den Strich der halben Stunde, die auf Ihre Ankunft f
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Zeichen 325.1: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit; Fußgänger dürfen die ganze Straße nutzen, Kinder überall spielen. Fußgänger nicht gefährden oder behindern,
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Zeichen 325.2: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Der verkehrsberuhigte Bereich endet. Beim Ausfahren müssen Sie allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang lassen und dürfen niemanden gefährden (§ 10 S
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Zeichen 327: Tunnel
Im Tunnel müssen Sie mit Abblendlicht fahren und dürfen nicht wenden. Bei Panne oder Notfall nutzen Sie möglichst die Nothalte- und Pannenbuchten.
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Zeichen 328: Nothalte- und Pannenbucht
In dieser Bucht dürfen Sie nur im Notfall oder bei einer Panne halten.
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Zeichen 330.1: Autobahn
Ab hier gelten die Autobahnregeln: nur Kfz mit bauartbedingt über 60 km/h, Einfahren nur an Anschlussstellen, Halten, Wenden und Rückwärtsfahren verbo
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Zeichen 330.2: Ende der Autobahn
Die Autobahn endet. Ab hier gelten die allgemeinen Regeln, außerorts z. B. höchstens 100 km/h für Pkw.
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Zeichen 331.1: Kraftfahrstraße
Ab hier gelten die Regeln für Kraftfahrstraßen: nur Kfz mit bauartbedingt über 60 km/h, Einfahren nur an Kreuzungen oder Einmündungen, Halten, Wenden
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Zeichen 331.2: Ende der Kraftfahrstraße
Die Kraftfahrstraße endet. Ab hier gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln.
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Zeichen 332: Ausfahrttafel (Autobahn)
Steht am Beginn des Ausfädelungsstreifens und nennt die Ziele der Ausfahrt. Wechseln Sie jetzt rechtzeitig auf den Ausfädelungsstreifen und verzögern
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Zeichen 333: Ausfahrt von der Autobahn
Pfeilschild an der Stelle, an der die Ausfahrt abzweigt. Haben Sie die Ausfahrt verpasst, fahren Sie zur nächsten – niemals halten, wenden oder rückwä
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Zeichen 350-10: Fußgängerüberweg
Kennzeichnet einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen). Fußgänger, die erkennbar queren wollen, haben Vorrang: mäßig schnell heranfahren, notfalls warten
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Zeichen 354: Wasserschutzgebiet
Weist auf ein Wasserschutzgebiet hin. Fahren Sie besonders vorsichtig; bei einem Unfall mit auslaufendem Kraftstoff oder Öl sofort Polizei oder Feuerw
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Zeichen 356: Verkehrshelfer
Weist auf Verkehrshelfer, z. B. Schülerlotsen, hin, die Kindern über die Straße helfen. Fahren Sie langsam, achten Sie auf ihre Zeichen und halten Sie
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Zeichen 357: Sackgasse
Die Straße ist eine Sackgasse – sie hat keine Durchfahrt.
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Zeichen 357-50: Sackgasse, durchlässig für Fuß- und Radverkehr
Für Kraftfahrzeuge ist die Straße eine Sackgasse; Fußgänger und Radfahrer können am Ende weiterfahren bzw. weitergehen.
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Zeichen 358: Erste Hilfe
Weist auf eine Stelle hin, an der Erste Hilfe geleistet wird, z. B. eine Rettungswache oder Arztpraxis.
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Zeichen 363: Polizei
Weist auf eine Polizeidienststelle hin.
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Zeichen 365-51: Notrufsäule
Weist auf eine Notrufsäule hin, über die Sie Hilfe rufen können, z. B. an Autobahnen.
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Zeichen 365-52: Tankstelle
Weist auf eine Tankstelle hin.
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Zeichen 365-62: Pannenhilfe
Weist auf eine Pannenhilfe bzw. Werkstatt hin.
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Zeichen 365-65: Ladestation für Elektrofahrzeuge
Weist auf eine Ladestation für Elektrofahrzeuge hin.
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Zeichen 390: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
Kennzeichnet mautpflichtige Bundesfernstraßen. Maut zahlen vor allem Lkw über 3,5 t; für Pkw fällt hier keine Maut an.
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Zeichen 392: Zollstelle
Kündigt eine Zollstelle an. Halten Sie an, wenn es angeordnet ist oder Zollbeamte es verlangen.
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Zeichen 394: Laternenring
Kennzeichnet innerorts Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten; im roten Feld kann stehen, wann sie erlöschen. Danach müssen Sie ein dort parkend
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Zeichen 405: Nummernschild für Autobahnen
Zeigt die Nummer einer Autobahn an (hier A 48) – weiße Zahl auf blauem Grund.
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Zeichen 406-50: Knotenpunktnummer der Autobahn
Zeigt die laufende Nummer eines Autobahnknotenpunkts (Anschlussstelle, Kreuz oder Dreieck) – hier Nummer 26. Sie hilft bei der Orientierung.
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Zeichen 410: Nummernschild für Europastraßen
Zeigt die Nummer einer Europastraße (hier E 36) – weiße Schrift auf grünem Grund.
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Zeichen 415-20: Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen
Gelber Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen: zeigt Ziele, Entfernungen und die Nummer der Bundesstraße (hier B 223) in Pfeilrichtung.
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Zeichen 418-20: Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen
Gelber Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung: zeigt Ziele und Entfernungen in Pfeilrichtung.
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Zeichen 430-20: Pfeilwegweiser zur Autobahn
Blauer Pfeilwegweiser: führt zur Autobahn (hier A 2 Richtung Berlin).
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Zeichen 432-20: Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen
Weißer Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen und Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung, z. B. Bahnhof.
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Zeichen 438: Vorwegweiser
Zeigt vor einer Kreuzung, in welche Richtung die Ziele liegen (hier: München geradeaus, Erding rechts). So können Sie sich rechtzeitig einordnen.
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Zeichen 440: Vorwegweiser zur Autobahn
Blauer Vorwegweiser: zeigt vor dem Knotenpunkt, welche Fahrtrichtung zu welchen Autobahnzielen führt. Ordnen Sie sich rechtzeitig ein.
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Zeichen 448: Ankündigungstafel auf Autobahnen
Kündigt eine Autobahnausfahrt, ein Kreuz oder Dreieck an – mit Nummer, Name und Entfernung (hier Ausfahrt 26 in 1000 m).
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Zeichen 450-52: Ankündigungsbake (300 m)
Ankündigungsbaken stehen 300 m, 200 m und 100 m vor einem Autobahnknotenpunkt oder einer Rastanlage. Diese dreistreifige Bake zeigt 300 m an.
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Zeichen 453: Entfernungstafel
Nennt Fernziele und die Entfernung bis zur jeweiligen Ortsmitte. Ziele, die über eine andere Autobahn erreicht werden, stehen unter dem waagerechten S
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Zeichen 454-10: Umleitungswegweiser (linksweisend)
Kennzeichnet den Verlauf einer vorübergehenden Umleitung, z. B. wegen einer Baustelle – hier nach links.
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Zeichen 457.1: Umleitungsankündigung
Kündigt eine vorübergehende Umleitung an; ein Zusatzzeichen nennt die Entfernung.
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Zeichen 460-10: Bedarfsumleitung (linksweisend)
Kennzeichnet eine alternative Strecke im nachgeordneten Straßennetz zwischen zwei Autobahnanschlussstellen (hier U 22, nach links). Folgen Sie bei Sta
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Zeichen 600-30: Absperrschranke
Die dahinterliegende Straßenfläche darf nicht befahren werden; der Verkehr wird daran vorbeigeleitet. Rote Warnleuchten bedeuten: ganze Fahrbahn gespe
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Zeichen 605-10: Leitbake (Aufstellung rechts)
Leitbaken sperren Flächen ab und leiten den Verkehr, z. B. an Baustellen. Die rot-weißen Schrägstreifen fallen zu der Seite ab, auf der vorbeizufahren
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Zeichen 605-11: Pfeilbake
Die Pfeilbake sperrt eine Fläche ab; die Pfeilspitze zeigt, auf welcher Seite vorbeizufahren ist (hier links).
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Zeichen 615: Fahrbare Absperrtafel
Sichert kurzzeitige oder wandernde Arbeitsstellen, meist auf einem Fahrzeug oder Anhänger. Die Fläche dahinter darf nicht befahren werden; der Pfeil z
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Zeichen 620-40: Leitpfosten (rechts)
Leitpfosten machen den Straßenverlauf kenntlich. Sie stehen in der Regel im Abstand von 50 m, in Kurven dichter.
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Zeichen 625-10: Richtungstafel in Kurven
Zeigt den Verlauf einer Kurve an – hier eine Linkskurve. Verringern Sie rechtzeitig die Geschwindigkeit.
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Zusatzzeichen 1000-10: Richtungsangabe (links)
Der Pfeil zeigt die Richtung an, für die das Hauptzeichen gilt oder in der die Stelle liegt – hier nach links, z. B. Gefahr oder Parkplatz links.
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Zusatzzeichen 1000-20: Richtungsangabe (rechts)
Der Pfeil zeigt die Richtung an, für die das Hauptzeichen gilt oder in der die Stelle liegt – hier nach rechts, z. B. Gefahr oder Parkplatz rechts.
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Zusatzzeichen 1000-30: Beide Richtungen
Die Angabe des Hauptzeichens gilt für beide Richtungen, z. B. Verkehr oder Gefahr von links und von rechts.
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Zusatzzeichen 1000-32: Radverkehr kreuzt von rechts und links
Achten Sie auf Radfahrer und E-Scooter, die von links und von rechts kreuzen – z. B. über 205/206 an einem Radweg in beide Richtungen oder bei Einbahn
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Zusatzzeichen 1000-33: Radverkehr im Gegenverkehr
Warnt vor Radfahrern, die Ihnen entgegenkommen, z. B. in einer für Radverkehr in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraße.
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Zusatzzeichen 1001-30: Länge einer Strecke (auf 800 m)
Gibt die Länge der Strecke an, für die das Hauptzeichen gilt – hier 800 m, z. B. die Länge einer Gefahrstrecke oder eines Überholverbots.
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Zusatzzeichen 1004-30: Entfernungsangabe (100 m)
Gibt die Entfernung bis zu der Stelle an, ab der das Hauptzeichen gilt – hier in 100 m, z. B. Gefahrstelle oder „Halt“ in 100 m.
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Zusatzzeichen 1005-30: Reißverschluss erst in 200 m
Der Fahrstreifenwechsel nach dem Reißverschlussverfahren erfolgt erst in 200 m. Fahren Sie bis zum Ende des Fahrstreifens und fädeln Sie dann abwechse
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Zusatzzeichen 1006-30: Schleudergefahr für Wohnwagengespanne
Warnt Gespanne aus Pkw und Wohnwagen oder Anhänger vor erhöhter Schleudergefahr, z. B. bei Seitenwind oder Gefälle. Geschwindigkeit deutlich verringer
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Zusatzzeichen 1006-38: Staugefahr
Warnt vor Staugefahr. Fahren Sie vorausschauend, halten Sie Abstand und rechnen Sie mit plötzlich stehendem Verkehr.
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Zusatzzeichen 1007-30: Ölspur
Bezeichnet die Gefahr näher: Öl auf der Fahrbahn macht sie sehr rutschig. Langsam fahren, nicht abrupt bremsen oder lenken.
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Zusatzzeichen 1007-61: Nebel
Warnt vor Nebel. Abblendlicht einschalten; bei Sichtweite unter 50 m höchstens 50 km/h fahren – dann ist auch die Nebelschlussleuchte erlaubt.
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Zusatzzeichen 1008-30: Vorfahrt geändert
Die Vorfahrtregelung an der folgenden Kreuzung wurde geändert. Achten Sie genau auf die Beschilderung und darauf, dass andere die Änderung übersehen k
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Zusatzzeichen 1010-10: Kinder dürfen auf der Fahrbahn spielen
Erlaubt Kindern, auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen (meist mit Zeichen 250). Mit spielenden Kindern überall rechnen.
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Zusatzzeichen 1010-51: Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Das Hauptzeichen gilt nur für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) und Zugmaschinen; Pkw und Busse sind nicht ge
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Zusatzzeichen 1010-52: Radverkehr
Das Hauptzeichen gilt nur für den Radverkehr.
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Zusatzzeichen 1010-57: Kraftomnibusse
Das Hauptzeichen gilt nur für Kraftomnibusse.
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Zusatzzeichen 1010-58: Personenkraftwagen
Das Hauptzeichen gilt nur für Personenkraftwagen.
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Zusatzzeichen 1010-59: Personenkraftwagen mit Anhänger
Das Hauptzeichen gilt nur für Pkw mit Anhänger, z. B. ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Gespanne.
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Zusatzzeichen 1010-62: Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas
Das Hauptzeichen gilt nur für Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas.
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Zusatzzeichen 1010-66: Elektrisch betriebene Fahrzeuge
Das Hauptzeichen gilt nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge (z. B. mit E-Kennzeichen) – unter Zeichen 314 etwa: Parken nur für E-Fahrzeuge.
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Zusatzzeichen 1012-32: Radfahrer absteigen
Radfahrer müssen absteigen und ihr Fahrrad schieben.
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Zusatzzeichen 1012-50: Schule
Weist auf eine Schule hin. Rechnen Sie mit vielen Kindern, fahren Sie langsam und bremsbereit.
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Zusatzzeichen 1020-12: Radverkehr und Anlieger frei
Radfahrer und Anlieger sind vom Verbot des Hauptzeichens ausgenommen. Anlieger ist, wer ein Ziel in der Straße hat, z. B. Anwohner, Besucher oder Lief
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Zusatzzeichen 1020-30: Anlieger frei
Anlieger sind vom Verbot ausgenommen: Wer ein Ziel an dieser Straße hat (Anwohner, Besucher, Lieferanten), darf hineinfahren; Durchfahren ist verboten
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Zusatzzeichen 1020-32: Bewohner mit Parkausweis frei
Bewohner mit dem angegebenen Parkausweis sind von der Regelung ausgenommen, z. B. vom Haltverbot oder von der Parkscheinpflicht. Der Ausweis muss gut
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Zusatzzeichen 1022-10: Radverkehr frei
Radfahrer sind vom Verbot des Hauptzeichens ausgenommen; unter Zeichen 267 dürfen sie z. B. in die Einbahnstraße einfahren.
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Zusatzzeichen 1024-10: Personenkraftwagen frei
Personenkraftwagen sind vom Verbot des Hauptzeichens ausgenommen.
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Zusatzzeichen 1026-35: Lieferverkehr frei
Fahrzeuge, die Waren liefern oder abholen, sind vom Verbot ausgenommen – das Laden muss zügig erfolgen.
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Zusatzzeichen 1026-36: Landwirtschaftlicher Verkehr frei
Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrten sind vom Verbot ausgenommen, z. B. auf Feldwegen unter Zeichen 250 oder 260.
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Zusatzzeichen 1026-61: Elektrofahrzeuge frei
Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind von der Regelung des Hauptzeichens ausgenommen.
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Zusatzzeichen 1040-30: Zeitliche Beschränkung (16–18 h)
Das Hauptzeichen gilt nur von 16 bis 18 Uhr – ohne weitere Angabe an allen Tagen. Außerhalb dieser Zeit gilt es nicht.
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Zusatzzeichen 1040-32: Parken mit Parkscheibe (2 Stunden)
Parken ist nur mit gut sichtbar ausgelegter Parkscheibe und höchstens 2 Stunden erlaubt. Zeiger auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft stellen.
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Zusatzzeichen 1042-30: werktags
Das Hauptzeichen gilt nur an Werktagen – also Montag bis Samstag, nicht an Sonn- und Feiertagen.
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Zusatzzeichen 1042-33: Mo–Fr, 16–18 h
Das Hauptzeichen gilt nur montags bis freitags von 16 bis 18 Uhr.
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Zusatzzeichen 1044-10: Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis
Beschränkt z. B. die Parkerlaubnis auf schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen mit entsprechendem Parkauswe
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Zusatzzeichen 1048-15: Nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge
Das Hauptzeichen gilt nur für Sattelkraftfahrzeuge und Lastzüge (Lkw mit Anhänger), wie abgebildet.
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Zusatzzeichen 1050-33: Elektrofahrzeuge
Beschränkt das Hauptzeichen auf elektrisch betriebene Fahrzeuge, z. B. unter Zeichen 314: Parken nur für E-Fahrzeuge.
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Zusatzzeichen 1053-31: Mit Parkschein
Parken ist nur mit gültigem Parkschein erlaubt; er muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen.
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Zusatzzeichen 1053-33: Massenangabe (7,5 t)
Das Verbot gilt nur für Fahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger 7,5 t überschreitet, z. B. unter Zeichen 253 oder 277.
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Zusatzzeichen 1053-35: Bei Nässe
Das Hauptzeichen gilt nur bei nasser Fahrbahn – z. B. darf die angegebene Höchstgeschwindigkeit dann nicht überschritten werden.
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Zusatzzeichen 1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Das Haltverbot des Hauptzeichens gilt nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf dem Seitenstreifen.
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Zusatzzeichen 1060-11: Auch Fahrräder und Mofas
Erweitert die Regelung des Hauptzeichens: Sie gilt auch für Fahrräder und Mofas.
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Zeichen 112: Unebene Fahrbahn
Warnt vor Bodenwellen, Schlaglöchern oder anderen Unebenheiten. Verringern Sie die Geschwindigkeit und halten Sie das Lenkrad gut fest.
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Zeichen 262: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse (5,5 t)
Fahrzeuge, deren tatsächliches Gewicht einschließlich Ladung 5,5 t übersteigt, dürfen nicht weiterfahren (z. B. vor Brücken). Bei Fahrzeugkombinatione
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Zeichen 265: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe (3,8 m)
Fahrzeuge, die einschließlich Ladung höher als 3,8 m sind, dürfen nicht weiterfahren, z. B. vor Unterführungen. Denken Sie an Dachboxen und Aufbauten.
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Zeichen 272: Verbot des Wendens
Sie dürfen hier nicht wenden. Abbiegen bleibt erlaubt, soweit es nicht anders geregelt ist.
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Zeichen 340 (Markierung): Leitlinie
Die unterbrochene Linie darf überfahren werden, wenn dadurch niemand gefährdet wird. Ein so markierter Schutzstreifen für Radfahrer darf nur bei Bedar
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Zeichen 610: Leitkegel
Leitkegel (Pylonen) sperren Flächen ab oder trennen Fahrstreifen, z. B. an Unfall- und Baustellen. Die abgesperrte Fläche darf nicht befahren werden.
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Zeichen 630: Parkwarntafel
Rot-weiß gestreifte, rückstrahlende Tafel an Fahrzeugen und Anhängern. Sie macht abgestellte Fahrzeuge bei Dunkelheit sichtbar und kann eine Beleuchtu
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Zeichen 720: Grünpfeil
Bei Rot dürfen Sie nach dem Anhalten an der Haltlinie aus dem rechten Fahrstreifen nach rechts abbiegen – nur wenn Sie niemanden behindern oder gefähr
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Zeichen 721: Grünpfeil für den Radverkehr
Der Grünpfeil gilt nur für Radfahrer: Sie dürfen bei Rot nach dem Anhalten rechts abbiegen. Für Autofahrer gilt weiterhin Rot.
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