Die 6-Monats-Regel
Mit einem Führerschein von außerhalb von EU und EWR darfst du in Deutschland sechs Monate fahren, nachdem du hier deinen Wohnsitz begründet hast – in der Praxis ab deiner Anmeldung. Bleibst du weniger als 12 Monate, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist einmalig um bis zu sechs Monate verlängern. Danach berechtigt der ausländische Führerschein nicht mehr zum Fahren in Deutschland; wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat. Für den Antrag gibt es keine Frist, aber in der Lücke darfst du nicht fahren. EU- und EWR-Führerscheine gelten dagegen bis zu ihrem Ablauf weiter.
Welche Prüfungen du brauchst, hängt vom Land ab
Deutschland führt eine Liste von Staaten, deren Führerscheine leichter umgeschrieben werden (Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV). Für das Vereinigte Königreich und seit dem 18. August 2026 auch für die Ukraine und Montenegro wird Klasse B ohne Theorie- und Praxisprüfung umgeschrieben. Bei den USA, Kanada und Australien hängt es vom Bundesstaat oder der Provinz ab. Steht dein Land nicht auf der Liste – zum Beispiel Türkei, Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Ägypten, Marokko oder Indien –, legst du Theorie- und Praxisprüfung ab. Eine Fahrschulausbildung oder eine Mindestzahl an Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben.
Die Theorieprüfung in deiner Sprache
Es ist dieselbe Theorieprüfung wie für Fahranfänger: 30 Fragen, bestanden mit höchstens 10 Fehlerpunkten. Du kannst sie auf Deutsch oder in vielen anderen Sprachen ablegen, darunter Englisch, Arabisch und Türkisch. Nutze die Wartezeit, während dein Antrag bearbeitet wird, und übe mit unseren Lektionen und Fragen in deiner Sprache.
Die praktische Prüfung
Die praktische Prüfung legst du im Fahrschulauto mit einer Fahrlehrkraft neben dir ab, und sie findet auf Deutsch statt. Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben, aber einige helfen dir, dich an den deutschen Verkehr und das Auto zu gewöhnen; wie viele du nimmst, entscheidest du. Machst du die Prüfung im Automatikauto, gilt dein Führerschein nur für Automatik (Schlüsselzahl 78).
Unterlagen und Übersetzung
Den Antrag stellst du bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts. Meist brauchst du Reisepass oder Ausweis, Meldebescheinigung, ein biometrisches Foto und deinen Original-Führerschein – und wenn du Prüfungen ablegst, Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis. Viele Behörden verlangen eine Übersetzung (zum Beispiel vom ADAC oder einer vereidigten Übersetzung); bei englischsprachigen Führerscheinen ist sie oft nicht nötig. Während der sechs Monate führst du beim Fahren eine Übersetzung oder einen internationalen Führerschein mit, außer dein Führerschein ist deutschsprachig oder im internationalen Format.
Kosten und Dauer
Die Gebühr der Führerscheinstelle liegt meist bei etwa 35–45 €; Mülheim an der Ruhr verlangt zum Beispiel 43,90 €. Brauchst du Prüfungen, betragen die amtlichen Gebühren 24,99 € für die Theorie- und 129,83 € für die Praxisprüfung, dazu kommen die Kosten der Fahrschule. Die Prüfung eines ausländischen Führerscheins braucht Zeit – laut Mülheim an der Ruhr deutlich länger als vier Wochen –, also stelle den Antrag bald nach der Anmeldung.
Probezeit für neuere Fahrer
Hast du deinen Führerschein seit weniger als zwei Jahren, gilt die deutsche Probezeit für die restliche Zeit. Ein schwerer Verstoß in dieser Zeit bedeutet Aufbauseminar und längere Probezeit.
Rechne heute deine 6-Monats-Frist aus und übe die Theorie, während dein Antrag bearbeitet wird.
Jetzt anwendenRechtsgrundlagen
- BMV: Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Stand 02.03.2026) ↗
- ADAC: Ausländischen Führerschein umschreiben (18.08.2026) ↗
- ADAC: Führerschein-Umschreibung für Geflüchtete (18.08.2026) ↗
- Anlage 11 FeV: Staatenliste ↗
- Your Europe: Driving licence recognition in the EU ↗
- LABO Berlin: Ausländische Fahrerlaubnisse ↗
- Stadt Mülheim an der Ruhr: Umschreibung eines ausländischen Führerscheins ↗
- TÜV SÜD: Gebühren der Führerscheinprüfung ↗
Quellen am 22. September 2026 geprüft, einschließlich der Änderungen seit dem 18. August 2026. Über deinen Einzelfall entscheidet deine Führerscheinstelle.
Eigene, KI-unterstützte Lerninhalte als Ergänzung. Kein amtlicher Fragenkatalog und kein Ersatz für deine Fahrlehrkraft. Die Regelhinweise sind Auszüge; den vollständigen Zusammenhang findest du im verlinkten Text.