Beleuchtung und Warnzeichen
Licht, Hupe, Lichthupe, Warnblinker
Sehen und gesehen werden
Bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sicht es erfordert, müssen Sie die vorgeschriebene Beleuchtung einschalten (§ 17 StVO). Alle Leuchten müssen sauber und funktionsfähig sein. Nur mit Standlicht zu fahren ist verboten – es dient allein dem Parken.
Welches Licht wann?
- Abblendlicht: Dämmerung, Dunkelheit, Tunnel
- Abblendlicht auch tagsüber bei starker Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee, Regen
- Fernlicht: außerorts bei freier Strecke
- Nebelscheinwerfer: nur bei Nebel, Schneefall oder Regen
- Nebelschlussleuchte: nur bei Nebel mit Sicht unter 50 m
- Standlicht: nur zum Parken, nie zum Fahren
Tagfahrlicht oder Abblendlicht?
Tagfahrlicht
- Leuchtet meist nur vorn
- Nur bei Tag und guter Sicht
- Reicht nicht im Tunnel oder in der Dämmerung
Abblendlicht
- Vorn und hinten beleuchtet
- Pflicht bei Dämmerung, Dunkelheit, im Tunnel
- Und bei erheblicher Sichtbehinderung
Leuchtweite einstellen
Ist Ihr Auto hinten schwer beladen, zeigen die Scheinwerfer nach oben – und blenden den Gegenverkehr. Stellen Sie die Leuchtweitenregulierung passend ein: Stufe 0 für leer, höhere Stufen für Beladung. Viele moderne Autos regeln das automatisch.
Nicht blenden!
Blenden Sie das Fernlicht rechtzeitig ab: bei Gegenverkehr, wenn Sie dicht hinter jemandem fahren und wenn Menschen auf oder neben der Straße geblendet würden – auch Fußgänger, Radfahrer, Züge oder Schiffe. Wer beim Überholen mit Fernlicht blinkt, darf Entgegenkommende nicht blenden.
Hupe und Lichthupe
- Erlaubt, wenn Sie sich oder andere gefährdet sehen
- Außerorts auch, um das Überholen anzukündigen
- Nur kurz – andere nicht belästigen
- Nicht zum Grüßen, Drängeln oder aus Ärger
- Innerorts nicht zum Ankündigen des Überholens
Warnblinklicht
- Bei einer Panne oder wenn Ihr Fahrzeug andere gefährdet
- Bei Annäherung an ein Stauende
- Beim Abschleppen – an beiden Fahrzeugen
- Linien‑ und Schulbusse an Haltestellen, wenn angeordnet
- Keine Erlaubnis zum Parken in zweiter Reihe
Merke: Blinken gibt keine Rechte
Blinken Sie rechtzeitig und deutlich – und schalten Sie den Blinker danach wieder aus. Aber: Der Blinker kündigt nur an. Er gibt Ihnen keinen Vorrang und ersetzt nie Spiegel und Schulterblick.
Licht im Blick
Wann dürfen Sie die Nebelschlussleuchte einschalten?
- Bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 m
- Bei starkem Regen mit einer Sichtweite unter 50 m
- Nachts auf der Autobahn, damit man mich besser sieht
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Bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 m
Die Nebelschlussleuchte ist nur bei Nebel mit Sicht unter 50 m erlaubt – nicht bei Regen oder Schnee. Dann gilt höchstens 50 km/h.
Wann dürfen Sie hupen?
- Wenn ich mich oder andere gefährdet sehe
- Außerorts, um ein Überholen anzukündigen
- Innerorts, um Bekannte zu grüßen
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Wenn ich mich oder andere gefährdet sehe
Außerorts, um ein Überholen anzukündigen
Schallzeichen sind nur zur Warnung bei Gefahr und außerorts zum Ankündigen des Überholens erlaubt (§ 16 StVO).
Licht richtig einsetzen
Fahren Sie im Simulator bei Nacht: aufblenden, rechtzeitig abblenden, auf Gegenverkehr und Vorausfahrende achten.
Dieses spezielle Szenario ist noch nicht verfügbar. drive_night



