Führerschein, Probezeit, Punkte
Klasse B, BF17, Flensburg, Papiere, HU
Klasse B im Überblick
- Kfz bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
- Höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz
- Anhänger bis 750 kg – oder schwerer, wenn der Zug höchstens 3.500 kg hat
- Mindestalter 18 – mit Begleitetem Fahren schon 17
- Eingeschlossen: Klassen AM und L
- Voraussetzungen: Sehtest, Erste‑Hilfe‑Kurs, Ausbildung, zwei Prüfungen
- Kartenführerschein: Dokument 15 Jahre gültig, dann umtauschen
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Mit 17 dürfen Sie fahren, wenn eine namentlich eingetragene Begleitperson dabei ist: mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren Klasse B, höchstens 1 Punkt in Flensburg, nicht unter Alkohol (ab 0,5 ‰) oder Drogen. Sie berät nur – die Verantwortung tragen Sie. Allein fahren führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis. Ab 18 entfällt die Begleitung.
Die Probezeit
- Dauer: 2 Jahre ab dem ersten Führerschein
- A‑Verstoß (schwer): z. B. Rotlicht, 21 km/h zu schnell, Alkohol, Handy
- B‑Verstoß (weniger schwer): z. B. abgefahrene Reifen
- 1 A‑ oder 2 B‑Verstöße: Aufbauseminar, Probezeit wird 4 Jahre
- Nächster Verstoß: Verwarnung, verkehrspsychologische Beratung empfohlen
- Weiterer Verstoß: Die Fahrerlaubnis wird entzogen
Punkte‑Rechner
Wählen Sie einen Punktestand und sehen Sie, was passiert: von der Ermahnung über die Verwarnung bis zum Entzug bei 8 Punkten.
Faustformeln, keine Fahrzeugmessung.
Punkte in Flensburg
- 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit, die die Sicherheit gefährdet
- 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat ohne Entzug
- 3 Punkte: Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis
- 4–5 Punkte: Ermahnung
- 6–7 Punkte: Verwarnung
- 8 Punkte: Die Fahrerlaubnis wird entzogen
- Tilgung: 1 Punkt nach 2,5 Jahren, 2 nach 5, 3 nach 10
Merke: Punkte abbauen
Bei 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen – das bringt 1 Punkt Abzug, allerdings nur einmal in fünf Jahren. Am besten sammeln Sie aber gar keine.
Immer dabei
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- BF17: Prüfungsbescheinigung – und die eingetragene Begleitperson
- Brille, wenn sie im Führerschein vermerkt ist
- Warndreieck, Verbandkasten, Warnweste
Zulassung, Versicherung, HU
Jedes Auto braucht Zulassung und Kennzeichen sowie eine Kfz‑Haftpflichtversicherung – sie zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Teil‑ und Vollkasko sind freiwillig. Zur Hauptuntersuchung (HU) muss ein Neuwagen erstmals nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre. Die Plakette hinten zeigt oben den Monat, in der Mitte das Jahr.
Ohne Fahrerlaubnis oder Versicherung? Straftat!
Wer ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot oder ohne Haftpflichtversicherung fährt, begeht eine Straftat. Auch der Halter macht sich strafbar, wenn er das zulässt. Die Folgen: Geld‑ oder Freiheitsstrafe, Sperre für den Führerschein – und oft enorme Schadenersatzforderungen.
Sie sind in der Probezeit und fahren innerorts 25 km/h zu schnell. Welche Folgen hat das neben Bußgeld und Punkt?
- Ein Aufbauseminar
- Die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre
- Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis
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Ein Aufbauseminar
Die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre
Ab 21 km/h zu schnell ist es ein A‑Verstoß: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
Bei wie vielen Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen?
- 6
- 8
- 10
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8
Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. 6–7 Punkte führen zur Verwarnung.
Wann muss ein neu zugelassener Pkw zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung?
- Nach 1 Jahr
- Nach 2 Jahren
- Nach 3 Jahren
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Nach 3 Jahren
Neuwagen: erste HU nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre.