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L28 / 9 Minuten

Führerschein, Probezeit, Punkte

Klasse B, BF17, Flensburg, Papiere, HU

facts

Klasse B im Überblick

  • Kfz bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • Höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz
  • Anhänger bis 750 kg – oder schwerer, wenn der Zug höchstens 3.500 kg hat
  • Mindestalter 18 – mit Begleitetem Fahren schon 17
  • Eingeschlossen: Klassen AM und L
  • Voraussetzungen: Sehtest, Erste‑Hilfe‑Kurs, Ausbildung, zwei Prüfungen
  • Kartenführerschein: Dokument 15 Jahre gültig, dann umtauschen
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Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Mit 17 dürfen Sie fahren, wenn eine namentlich eingetragene Begleitperson dabei ist: mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren Klasse B, höchstens 1 Punkt in Flensburg, nicht unter Alkohol (ab 0,5 ‰) oder Drogen. Sie berät nur – die Verantwortung tragen Sie. Allein fahren führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis. Ab 18 entfällt die Begleitung.

facts

Die Probezeit

  • Dauer: 2 Jahre ab dem ersten Führerschein
  • A‑Verstoß (schwer): z. B. Rotlicht, 21 km/h zu schnell, Alkohol, Handy
  • B‑Verstoß (weniger schwer): z. B. abgefahrene Reifen
  • 1 A‑ oder 2 B‑Verstöße: Aufbauseminar, Probezeit wird 4 Jahre
  • Nächster Verstoß: Verwarnung, verkehrspsychologische Beratung empfohlen
  • Weiterer Verstoß: Die Fahrerlaubnis wird entzogen
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Punkte‑Rechner

Wählen Sie einen Punktestand und sehen Sie, was passiert: von der Ermahnung über die Verwarnung bis zum Entzug bei 8 Punkten.

Faustformeln, keine Fahrzeugmessung.

facts

Punkte in Flensburg

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit, die die Sicherheit gefährdet
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat ohne Entzug
  • 3 Punkte: Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis
  • 4–5 Punkte: Ermahnung
  • 6–7 Punkte: Verwarnung
  • 8 Punkte: Die Fahrerlaubnis wird entzogen
  • Tilgung: 1 Punkt nach 2,5 Jahren, 2 nach 5, 3 nach 10
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Merke: Punkte abbauen

Bei 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen – das bringt 1 Punkt Abzug, allerdings nur einmal in fünf Jahren. Am besten sammeln Sie aber gar keine.

facts

Immer dabei

  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • BF17: Prüfungsbescheinigung – und die eingetragene Begleitperson
  • Brille, wenn sie im Führerschein vermerkt ist
  • Warndreieck, Verbandkasten, Warnweste
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Zulassung, Versicherung, HU

Jedes Auto braucht Zulassung und Kennzeichen sowie eine Kfz‑Haftpflichtversicherung – sie zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Teil‑ und Vollkasko sind freiwillig. Zur Hauptuntersuchung (HU) muss ein Neuwagen erstmals nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre. Die Plakette hinten zeigt oben den Monat, in der Mitte das Jahr.

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Ohne Fahrerlaubnis oder Versicherung? Straftat!

Wer ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot oder ohne Haftpflichtversicherung fährt, begeht eine Straftat. Auch der Halter macht sich strafbar, wenn er das zulässt. Die Folgen: Geld‑ oder Freiheitsstrafe, Sperre für den Führerschein – und oft enorme Schadenersatzforderungen.

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Sie sind in der Probezeit und fahren innerorts 25 km/h zu schnell. Welche Folgen hat das neben Bußgeld und Punkt?

  1. Ein Aufbauseminar
  2. Die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre
  3. Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis
Antwort prüfen

Ein Aufbauseminar
Die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre

Ab 21 km/h zu schnell ist es ein A‑Verstoß: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.

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Bei wie vielen Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen?

  1. 6
  2. 8
  3. 10
Antwort prüfen

8

Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. 6–7 Punkte führen zur Verwarnung.

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Wann muss ein neu zugelassener Pkw zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung?

  1. Nach 1 Jahr
  2. Nach 2 Jahren
  3. Nach 3 Jahren
Antwort prüfen

Nach 3 Jahren

Neuwagen: erste HU nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre.