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223.2-50

Zeichen 223.2-50: Seitenstreifen nicht mehr befahren (zwei Fahrstreifen)

Zeichen 223.2-50: Seitenstreifen nicht mehr befahren (zwei Fahrstreifen)

Erklärung

Die Freigabe des Seitenstreifens als Fahrstreifen ist aufgehoben. Der Seitenstreifen darf nicht mehr zum Fahren benutzt werden.

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