241-30
Zeichen 241-30: Getrennter Rad- und Gehweg

Erklärung
Rad- und Gehweg verlaufen getrennt nebeneinander (hier: Radweg links, Gehweg rechts). Radfahrer müssen ihren Teil benutzen, Fußgänger den ihren. Kraftfahrzeuge dürfen den Weg nicht benutzen.
ⓘ Senkrechter Strich = getrennte Wege.
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