242.2
Zeichen 242.2: Ende einer Fußgängerzone

Erklärung
Die Fußgängerzone endet. Wer mit einem Fahrzeug aus ihr herausfährt, muss sich so verhalten, dass niemand gefährdet wird, und allen anderen Vorrang lassen (§ 10 StVO).
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Die Fußgängerzone endet. Wer mit einem Fahrzeug aus ihr herausfährt, muss sich so verhalten, dass niemand gefährdet wird, und allen anderen Vorrang lassen (§ 10 StVO).
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