261
Zeichen 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Erklärung
Kraftfahrzeuge, die wegen ihrer gefährlichen Ladung orangefarbene Warntafeln führen müssen, dürfen hier nicht fahren (z. B. vor Tunneln).
ⓘ Orange Tafel im Schild = Gefahrgut verboten.
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