269
Zeichen 269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

Erklärung
Fahrzeuge mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung (z. B. Öl, Kraftstoff, Chemikalien) dürfen die Straße nicht benutzen.
ⓘ Mehr als 20 Liter wassergefährdend = Durchfahrt verboten.
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