274-50
Zeichen 274-50: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Erklärung
Sie dürfen nicht schneller als 50 km/h fahren – außerorts z. B. vor Gefahrstellen. Die Beschränkung gilt bis zu ihrer Aufhebung.
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Sie dürfen nicht schneller als 50 km/h fahren – außerorts z. B. vor Gefahrstellen. Die Beschränkung gilt bis zu ihrer Aufhebung.
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