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Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Erklärung
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) und Zugmaschinen dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht überholen. Pkw – auch mit Anhänger – und Busse sind ausgenommen.
ⓘ Rotes Lkw-Symbol: Verbot nur für schwere Lkw.
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