295
Zeichen 295 (Markierung): Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung

Erklärung
Die durchgehende Linie darf nicht – auch nicht teilweise – überfahren werden; trennt sie den Gegenverkehr ab, fahren Sie rechts davon. Parken ist verboten, wenn zur Linie kein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt.
ⓘ Durchgezogene Linie = nicht drüber.
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