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295

Zeichen 295 (Markierung): Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung

Zeichen 295 (Markierung): Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung

Erklärung

Die durchgehende Linie darf nicht – auch nicht teilweise – überfahren werden; trennt sie den Gegenverkehr ab, fahren Sie rechts davon. Parken ist verboten, wenn zur Linie kein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt.

Durchgezogene Linie = nicht drüber.
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