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315-60

Zeichen 315-60: Parken ganz auf Gehwegen

Zeichen 315-60: Parken ganz auf Gehwegen

Erklärung

Parken ist erlaubt – mit dem ganzen Fahrzeug auf dem Gehweg, wie abgebildet. Nur für Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse.

Gehwegparken nur bis 2,8 t.
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