331.1
Zeichen 331.1: Kraftfahrstraße

Erklärung
Ab hier gelten die Regeln für Kraftfahrstraßen: nur Kfz mit bauartbedingt über 60 km/h, Einfahren nur an Kreuzungen oder Einmündungen, Halten, Wenden und Rückwärtsfahren verboten.
ⓘ Kraftfahrstraße = fast wie Autobahn.
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