ZZ1000-30
Zusatzzeichen 1000-30: Beide Richtungen

Erklärung
Die Angabe des Hauptzeichens gilt für beide Richtungen, z. B. Verkehr oder Gefahr von links und von rechts.
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Eine Minute Training: Wähle für jedes Zeichen die richtige Bedeutung.
Rechtsgrundlage: § 39 StVO