ZZ1020-12
Zusatzzeichen 1020-12: Radverkehr und Anlieger frei

Erklärung
Radfahrer und Anlieger sind vom Verbot des Hauptzeichens ausgenommen. Anlieger ist, wer ein Ziel in der Straße hat, z. B. Anwohner, Besucher oder Lieferanten.
ⓘ „frei“ = Ausnahme vom Verbot.
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