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ZZ1022-10

Zusatzzeichen 1022-10: Radverkehr frei

Zusatzzeichen 1022-10: Radverkehr frei

Erklärung

Radfahrer sind vom Verbot des Hauptzeichens ausgenommen; unter Zeichen 267 dürfen sie z. B. in die Einbahnstraße einfahren.

Sinnbild + „frei“ = diese dürfen trotzdem.
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