ZZ1026-36
Zusatzzeichen 1026-36: Landwirtschaftlicher Verkehr frei

Erklärung
Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrten sind vom Verbot ausgenommen, z. B. auf Feldwegen unter Zeichen 250 oder 260.
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Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrten sind vom Verbot ausgenommen, z. B. auf Feldwegen unter Zeichen 250 oder 260.
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