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L03 / 7 Minuten

Fußgänger und Radfahrer schützen

Kinder, Ältere, Zebrastreifen, Radverkehr

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Die Schwächsten schützen

Fußgänger, Rad‑ und E‑Scooter‑Fahrer haben keine Knautschzone. Schon bei 50 km/h überlebt ein Fußgänger einen Zusammenprall oft nicht. Deshalb gilt gegenüber Kindern, älteren und hilfsbedürftigen Menschen: langsamer fahren, bremsbereit sein – eine Gefährdung muss ausgeschlossen sein (§ 3 Abs. 2a StVO).

facts

So erleben Kinder den Verkehr

  • Sie sind klein: sehen nicht über Autos und werden übersehen
  • Sie schätzen Geschwindigkeit und Entfernung oft falsch ein
  • Ihr Blickfeld ist kleiner als das von Erwachsenen
  • Sie handeln spontan: Freunde, Ball oder Tier sind wichtiger
  • Sie ahmen Erwachsene nach – auch bei Rot
  • Besonders aufpassen: Schulen, Spielplätze, Haltestellen, Wohngebiete
facts

Ältere und Menschen mit Behinderung

  • Ältere gehen oft langsamer und brauchen mehr Zeit
  • Sie hören oder sehen manchmal schlechter
  • Weißer Stock oder Blindenhund: Die Person ist blind
  • Gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten: Mensch mit Behinderung
  • Nicht hupen – das erschreckt; lieber anhalten und warten
  • Rollstuhlfahrer haben am Zebrastreifen denselben Vorrang
facts

Zebrastreifen (Zeichen 293)

  • Fußgängern und Rollstuhlfahrern das Überqueren ermöglichen, die erkennbar wollen
  • Nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
  • Am Zebrastreifen nicht überholen
  • Halten verboten: auf dem Zebrastreifen und 5 m davor
  • Bei Stau nicht auf den Zebrastreifen fahren
  • Fahrende Radfahrer haben hier keinen Vorrang – trotzdem vorsichtig sein
signs

Schilder rund um Fußgänger

scene

Abbiegen: Fußgänger zuerst

Sie biegen links ab. Der Fußgänger überquert die Straße, in die Sie einbiegen. Er geht vor – auch ohne Zebrastreifen (§ 9 Abs. 3 StVO). Warten Sie, bis er sicher auf der anderen Seite ist, und fahren Sie erst dann. Gleiches gilt beim Rechtsabbiegen.

Diese Quellfrage verweist auf ein noch fehlendes Bild oder eine Szene. Nicht für bewertetes Üben verwenden.

facts

Radfahrer und E‑Scooter

  • Überholabstand innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m
  • Passt der Abstand nicht, bleiben Sie dahinter
  • Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn niemand behindert wird
  • Rechnen Sie mit Ausweichen vor Schlaglöchern und Gullys
  • E‑Scooter: ab 14 Jahren, nur eine Person, Radweg zuerst
  • E‑Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren
tip

Merke: Dutch Reach

Öffnen Sie die Fahrertür mit der rechten Hand. Dadurch drehen Sie Oberkörper und Kopf automatisch nach hinten und sehen heranfahrende Radfahrer. Beifahrer rechts nehmen die linke Hand. Ein kurzer Blick verhindert gefährliche „Dooring“‑Unfälle (§ 14 StVO: Ein‑ und Aussteigen ohne Gefährdung anderer).

warning

Kind am Fahrbahnrand

Steht ein Kind am Bordstein und schaut in eine andere Richtung, kann es jederzeit loslaufen. Fuß vom Gas, bremsbereit sein, notfalls anhalten. Verlassen Sie sich nie darauf, dass das Kind stehen bleibt – auch nicht, wenn ein Erwachsener in der Nähe ist.

check

Sie wollen außerorts einen Radfahrer überholen. Welcher Seitenabstand ist mindestens vorgeschrieben?

  1. 1 m
  2. 1,5 m
  3. 2 m
Antwort prüfen

2 m

Außerorts mindestens 2 m, innerorts mindestens 1,5 m – das gilt auch für Fußgänger und E‑Scooter‑Fahrer.

check

Eine Person mit weißem Stock steht am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich richtig?

  1. Ich hupe, damit sie mich bemerkt
  2. Ich fahre langsam und bremsbereit
  3. Ich halte an, wenn sie erkennbar die Straße überqueren will
Antwort prüfen

Ich fahre langsam und bremsbereit
Ich halte an, wenn sie erkennbar die Straße überqueren will

Der weiße Stock zeigt: Die Person ist blind. Hupen erschreckt nur. Langsam fahren und sie gefahrlos queren lassen.

simulator

Zebrastreifen & Bushaltestelle

Fahren Sie durch eine Straße mit Zebrastreifen und Linienbus. Lassen Sie Fußgänger queren und passieren Sie den Bus richtig.

Dieses spezielle Szenario ist noch nicht verfügbar. drive_zebra_bus