Alkohol, Drogen, Müdigkeit, Ablenkung
Fit am Steuer – oder gar nicht
Schon wenig Alkohol wirkt
Bereits ab etwa 0,3 ‰ lassen Konzentration, Sehvermögen und Reaktion nach – gleichzeitig steigt die Risikobereitschaft. Das Tückische: Man fühlt sich oft noch fit. Mit steigendem Promillewert kommen Tunnelblick, Gleichgewichtsstörungen und massive Selbstüberschätzung dazu.
Die Promillegrenzen
- 0,0 ‰ in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren
- Ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen oder Unfall: Straftat
- Ab 0,5 ‰: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (erstmals)
- Ab 1,1 ‰: absolute Fahruntüchtigkeit – immer eine Straftat
- Ab 1,6 ‰: medizinisch‑psychologische Untersuchung (MPU)
Promille‑Abbau
Der Körper baut nur etwa 0,1 ‰ pro Stunde ab. Stellen Sie ein, wie viele Stunden seit dem Trinken vergangen sind – und sehen Sie, wie langsam der Wert sinkt. Nur ein grober Richtwert: Im Zweifel gar nicht fahren.
Faustformeln, keine Fahrzeugmessung.
Restalkohol am Morgen
Wer um 2 Uhr nachts 1,5 ‰ hat, hat um 8 Uhr morgens noch rund 0,9 ‰ – deutlich zu viel zum Fahren. Kaffee, Sport, kalte Dusche oder Schlaf beschleunigen den Abbau nicht. Nur die Zeit hilft.
Cannabis und andere Drogen
- THC‑Grenzwert: 3,5 ng/ml im Blutserum
- Darüber: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Cannabis und Alkohol zusammen: 1.000 €
- Probezeit und unter 21: absolutes Cannabisverbot am Steuer
- Andere Drogen: schon der Nachweis im Blut ist verboten
- Wirkung kann Stunden bis Tage anhalten
- Bei Ausfallerscheinungen droht immer eine Strafe
Medikamente: Beipackzettel lesen
Schlaf‑ und Beruhigungsmittel, starke Schmerzmittel, manche Allergietabletten oder Hustensäfte können die Fahrtüchtigkeit stark einschränken. Lesen Sie den Beipackzettel und fragen Sie Arzt oder Apotheke. Mit Alkohol kombiniert verstärkt sich die Wirkung oft. Sie selbst sind verantwortlich: Wer beeinträchtigt ist, darf nicht fahren.
Müdigkeit: der unterschätzte Beifahrer
Warnsignale: Gähnen, schwere Lider, starrer Blick, verpasste Schilder, Schlangenlinien, Frösteln. Ein Sekundenschlaf von 3 Sekunden bei 100 km/h bedeutet rund 83 m Blindflug. Offenes Fenster und laute Musik helfen nicht. Was hilft: Pause machen, 10–20 Minuten Kurzschlaf – und spätestens alle zwei Stunden eine Pause.
Ablenkung und Handy
- Handy oder Tablet in der Hand beim Fahren: verboten
- Verstoß: 100 € und 1 Punkt
- Mit Gefährdung: 150 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Erlaubt: Freisprechen und Sprachsteuerung mit kurzem Blick
- Start‑Stopp‑Pause gilt nicht als „Motor aus“
- 2 Sekunden wegschauen bei 50 km/h = rund 28 m blind
Bin ich heute fahrtüchtig?
Wer sich wegen körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf nur fahren, wenn Vorsorge getroffen ist – etwa mit Brille oder Hörgerät. Auch Fieber, starke Schmerzen, Trauer, Wut oder Stress können Sie fahruntüchtig machen. Fragen Sie sich vor jeder Fahrt ehrlich: Bin ich heute fit?
Merke: Wer fährt, trinkt nicht
Die einzig sichere Grenze ist 0,0 ‰. Planen Sie vorher: Wer fährt? Taxi, Bus oder Übernachtung? Und: Steigen Sie nie zu jemandem ins Auto, der getrunken oder gekifft hat.
Sie sind 22 Jahre alt und in der Probezeit. Welche Promillegrenze gilt für Sie?
- 0,0 ‰
- 0,3 ‰
- 0,5 ‰
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0,0 ‰
In der Probezeit gilt das absolute Alkoholverbot – unabhängig vom Alter. Verstoß: 250 €, 1 Punkt, Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.
Was beschleunigt den Abbau von Alkohol im Blut?
- Starker Kaffee
- Mehrere Stunden Schlaf
- Nichts davon – nur Zeit
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Nichts davon – nur Zeit
Der Abbau läuft mit etwa 0,1 ‰ pro Stunde und lässt sich nicht beschleunigen. Schlaf vergeht nur mit der Zeit – er beschleunigt nichts.