Straßenbenutzung und Fahrstreifen
Rechts fahren, Spur wechseln, einfädeln
Das Rechtsfahrgebot
Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen – Gehwege, Radwege und Bankette sind tabu. Fahren Sie möglichst weit rechts, aber nicht auf der äußersten Kante. Besonders wichtig: bei Gegenverkehr, in Kurven, vor Kuppen, an unübersichtlichen Stellen und wenn Sie überholt werden (§ 2 StVO).
Radwege, Schutzstreifen, Busspuren
- Radweg und Radfahrstreifen (durchgezogene Linie): nicht befahren, nicht halten
- Schutzstreifen (gestrichelte Linie): nur bei Bedarf überfahren
- Auf Schutzstreifen ist das Halten verboten
- Fahrradstraße: höchstens 30 km/h, Autos nur mit Zusatzzeichen
- Busspur (Zeichen 245): nur für Busse und freigegebene Fahrzeuge
Fahrstreifen wählen
Innerorts (Pkw bis 3,5 t)
- Fahrstreifen bei mehreren Spuren frei wählbar
- Rechts darf dann schneller gefahren werden als links
- Nicht ständig die Spur wechseln
Außerorts
- Rechten Fahrstreifen benutzen
- Linke Streifen nur zum Überholen
- Rechts überholen grundsätzlich verboten
Fahrstreifenwechsel
- Innen‑ und Außenspiegel prüfen
- Rechtzeitig blinken
- Schulterblick in den toten Winkel
- Wechseln nur, wenn niemand gefährdet wird
- Zügig und gleichmäßig hinüberfahren
- Blinker ausschalten
Reißverschlussverfahren
Endet ein Fahrstreifen oder ist er blockiert, fahren Sie bis zum Ende und fädeln dann abwechselnd direkt vor der Engstelle ein (§ 7 Abs. 4 StVO). Wer auf dem durchgehenden Streifen fährt, lässt jeweils ein Fahrzeug vor sich einscheren. Zu frühes Wechseln verschenkt Platz und verlängert den Stau.
Fahrstreifen, Markierungen, Sonderwege
Zeichen 297 (Markierung): Richtungspfeile
Zeichen 297.1 (Markierung): Vorankündigungspfeil
Zeichen 340 (Markierung): Leitlinie
Zeichen 295 (Markierung): Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung
Zeichen 296 (Markierung): Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
Zeichen 245: Bussonderfahrstreifen
Zeichen 237: Radweg
Zeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße
Zusatzzeichen 1005-30: Reißverschluss erst in 200 m
Zeichen 121-20: Einseitig (links) verengte FahrbahnAnfahren vom Fahrbahnrand
Wer vom Fahrbahnrand oder aus einer Parklücke anfährt, muss den fließenden Verkehr durchlassen und darf niemanden gefährden (§ 10 StVO). Also: Spiegel, Blinker, Schulterblick – und erst losfahren, wenn wirklich frei ist.
Aus Grundstücken und Feldwegen: allen Vorrang
Wer aus einem Grundstück, Parkplatz, Feld‑ oder Waldweg oder einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße fährt, muss jeden durchlassen – auch Fußgänger auf dem Gehweg. Eine Gefährdung muss ausgeschlossen sein; notfalls lassen Sie sich einweisen.
Merke: S – B – S
Vor jedem Spurwechsel und jedem Anfahren: Spiegel – Blinker – Schulterblick. Nur der Schulterblick zeigt den toten Winkel – dort verschwinden Radfahrer, Motorräder und sogar ganze Autos.
Ein Fahrstreifen endet. Wie verhalten Sie sich beim Reißverschlussverfahren richtig?
- Ich wechsle so früh wie möglich auf den durchgehenden Fahrstreifen
- Ich fahre bis zum Ende des Fahrstreifens und ordne mich dann im Wechsel ein
- Fahre ich auf dem durchgehenden Streifen, lasse ich ein Fahrzeug vor mir einfädeln
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Ich fahre bis zum Ende des Fahrstreifens und ordne mich dann im Wechsel ein
Fahre ich auf dem durchgehenden Streifen, lasse ich ein Fahrzeug vor mir einfädeln
Einfädeln erst unmittelbar vor der Engstelle – abwechselnd, einer nach dem anderen.
Sie fahren aus einer Grundstücksausfahrt auf die Straße. Wen müssen Sie durchlassen?
- Fußgänger auf dem Gehweg
- Den Fahrzeugverkehr auf der Straße
- Niemanden, wenn von rechts niemand kommt
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Fußgänger auf dem Gehweg
Den Fahrzeugverkehr auf der Straße
Wer aus einem Grundstück kommt, muss allen Vorrang lassen – rechts vor links gilt hier nicht (§ 10 StVO).
Spurwechsel trainieren
Üben Sie im Simulator den kompletten Ablauf: Spiegel, Blinker, Schulterblick, Wechsel – ohne jemanden zu gefährden.
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