Halten und Parken
Wo, wie lange – und wie sicher
Halten oder Parken?
Halten
- Gewolltes Anhalten, das nicht der Verkehr erzwingt
- Zum Beispiel: kurz jemanden aussteigen lassen
- Warten an Ampel oder im Stau ist kein Halten
Parken
- Sie verlassen Ihr Fahrzeug
- oder Sie halten länger als 3 Minuten
- Wo Halten verboten ist, ist Parken erst recht verboten
Halten verboten
- An engen und unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven
- Auf Ein‑ und Ausfädelungsstreifen und auf Bahnübergängen
- Auf Fußgängerüberwegen und bis 5 m davor
- Bis 10 m vor Ampeln und Vorfahrtschildern, wenn Sie sie verdecken
- Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen – auch auf dem Seitenstreifen
- Auf Schutzstreifen für Radfahrer und in Feuerwehrzufahrten
- Bei Zeichen 283 (absolutes Haltverbot)
Parken verboten
- Bis 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
- Bis 15 m vor und hinter Haltestellenschildern
- Vor Grundstücksein‑ und ‑ausfahrten, auf schmalen Straßen auch gegenüber
- Vor abgesenkten Bordsteinen
- Auf Vorfahrtstraßen außerorts
- Vor und hinter Andreaskreuzen: innerorts 5 m, außerorts 50 m
- Bei Zeichen 286 – Halten bis 3 Minuten bleibt erlaubt
Haltverbote und Parkregeln
Zeichen 283: Absolutes Haltverbot
Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot (Anfang)
Zeichen 286: Eingeschränktes Haltverbot
Zeichen 290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
Zeichen 290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
Zeichen 299 (Markierung): Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
Zeichen 314: Parken
Zeichen 315-50: Parken halb auf Gehwegen
Bild 318: Parkscheibe
Zusatzzeichen 1040-32: Parken mit Parkscheibe (2 Stunden)
Zusatzzeichen 1053-31: Mit Parkschein
Zusatzzeichen 1044-10: Nur Schwerbehinderte mit ParkausweisWie und wo richtig parken?
Parken Sie rechts am Fahrbahnrand oder auf dem Parkstreifen, platzsparend und nicht in zweiter Reihe. Links nur in Einbahnstraßen oder wenn rechts Schienen liegen. Auf dem Gehweg nur, wenn Zeichen 315 oder eine Markierung es erlaubt. Lassen Sie Einfahrten und Rettungswege frei.
Merke: Parkscheibe
Stellen Sie auf den nächsten halben Stundenstrich nach Ihrer Ankunft. Beispiel: Ankunft 9:10 Uhr → 9:30 Uhr einstellen. Die erlaubte Parkdauer zählt ab dieser Zeit.
Sicher abstellen und aussteigen
- Motor ganz aus – Start‑Stopp zählt nicht
- Feststellbremse anziehen, Gang einlegen bzw. P wählen
- Am Gefälle: Räder zum Bordstein einschlagen
- Tür mit der fernen Hand öffnen, Spiegel und Schulterblick
- Fenster schließen, abschließen, keine Wertsachen sichtbar
- Nachts außerorts: Fahrzeug mit Parklicht beleuchten
Licht beim Parken innerorts
Innerorts genügt nachts eine Parkleuchte auf der Fahrbahnseite. Macht die Straßenbeleuchtung Ihr Auto ausreichend sichtbar, brauchen Sie kein eigenes Licht. Achtung beim rot‑weißen Laternenring (Zeichen 394): Diese Laterne brennt nicht die ganze Nacht – dann müssen Sie selbst beleuchten.
Knapp am Bordstein, mit Abstand zur Haltestelle
Gut geparkt: dicht am Rand, platzsparend – und mindestens 15 m vom Haltestellenschild entfernt.
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Sie kommen um 14:05 Uhr auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht an. Welche Zeit stellen Sie ein?
- 14:00 Uhr
- 14:05 Uhr
- 14:30 Uhr
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14:30 Uhr
Eingestellt wird immer der nächste halbe Stundenstrich nach der Ankunft – hier 14:30 Uhr.
Wo ist das Parken verboten?
- Bis 5 m vor und hinter Kreuzungen
- Bis 15 m vor und hinter Haltestellenschildern
- Bis 20 m hinter jeder Ampel
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Bis 5 m vor und hinter Kreuzungen
Bis 15 m vor und hinter Haltestellenschildern
5 m an Kreuzungen und 15 m an Bushaltestellen sind feste Regeln. Eine allgemeine 20‑m‑Regel hinter Ampeln gibt es nicht.
Rückwärts einparken
Parken Sie im Simulator längs in eine Lücke ein – mit höchstens zwei Korrekturen und maximal 30 cm Abstand zum Bordstein.
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