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Zeichen 299 (Markierung): Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote

Erklärung
Die Zickzacklinie kennzeichnet, verlängert oder verkürzt ein Halt- oder Parkverbot, z. B. an Haltestellen oder Einfahrten. Innerhalb der Markierung dürfen Sie nicht halten bzw. nicht parken.
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Lektion L12 · Halten und ParkenHaltverbote und Parkregeln↗Lektion L24 · Zusatzzeichen, Markierungen, VerkehrseinrichtungenMarkierungen↗Ähnliche Zeichen, die man verwechseln kann
Zeichen 283: Absolutes Haltverbot
Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot (Anfang)
Zeichen 286: Eingeschränktes Haltverbot
Zeichen 290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
Zeichen 290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
Zeichen 314: Parken
Zeichen 315-50: Parken halb auf GehwegenTeste dich mit diesen Zeichen
Eine Minute Training: Wähle für jedes Zeichen die richtige Bedeutung.
Übungsfragen mit diesem Zeichen
1.4.41-035Was gilt im Bereich dieser Markierung?↗Rechtsgrundlage: § 41 StVO