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278-60

Zeichen 278-60: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (60 km/h)

Zeichen 278-60: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (60 km/h)

Erklärung

Die Beschränkung auf 60 km/h ist aufgehoben. Es gilt wieder die allgemeine Höchstgeschwindigkeit, z. B. 100 km/h außerorts für Pkw.

ⓘ Grau und durchgestrichen = Ende der Beschränkung.
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Lektion L22 · VorschriftzeichenTempo und Überholen↗

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Übungsfragen mit diesem Zeichen

1.2.03-016Sie fahren mit Ihrem Pkw außerorts auf einer Landstraße mit einem Fahrstreifen je Richtung. Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?↗

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Rechtsgrundlage: § 41 StVO