Vorschriftzeichen
Verbote, Gebote, Tempo, Zonen
Gebote und Verbote
Vorschriftzeichen sind meist rund: roter Rand = Verbot, blauer Grund = Gebot. Sie gelten ab dem Schild. Streckenverbote wie Tempolimits oder Überholverbote enden nicht automatisch an Kreuzungen, sondern mit einem Aufhebungszeichen, nach der Länge auf einem Zusatzzeichen – oder, zusammen mit einem Gefahrzeichen, dort, wo die Gefahr erkennbar endet.
Verkehrsverbote
Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Zeichen 251: Verbot für Kraftwagen
Zeichen 260: Verbot für Kraftfahrzeuge
Zeichen 255: Verbot für Krafträder
Zeichen 254: Verbot für Radverkehr
Zeichen 257-55: Verbot für Personenkraftwagen
Zeichen 257-56: Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 257-54: Verbot für Kraftomnibusse
Zeichen 257-59: Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge
Zeichen 259: Verbot für Fußgänger
Zeichen 267: Verbot der Einfahrt
Zeichen 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen GüternZeichen 250 oder 267?
250 (weißer Kreis, roter Rand)
- Verbot für Fahrzeuge aller Art
- Fahrräder und Motorräder dürfen geschoben werden
- Ausnahmen nur per Zusatzzeichen
267 (rot mit weißem Balken)
- Verbot der Einfahrt – nur von dieser Seite
- Steht meist am Ende einer Einbahnstraße
- Radfahrer nur, wenn ein Zusatzzeichen es erlaubt
Gewicht und Abmessungen
Zeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Zeichen 262: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse (5,5 t)
Zeichen 263-8: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast (8 t)
Zeichen 264-2: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite (2 m)
Zeichen 265: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe (3,8 m)
Zeichen 266-10: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge (10 m)
Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Zeichen 281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Zeichen 273-70: Verbot des Unterschreitens des Mindestabstands (70 m)Gewichte und Maße richtig lesen
- 253: Verbot für Kfz über 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- Pkw und Busse sind von Zeichen 253 ausgenommen
- 253 mit Zusatzzeichen „7,5 t“: gilt erst über 7,5 t
- 262: tatsächliche Masse – bei Gespannen für jedes Fahrzeug einzeln
- 263: tatsächliche Achslast
- 264, 265, 266: Breite, Höhe, Länge – einschließlich Ladung
- Höhe: Dachbox und Räder auf dem Dach mitrechnen
Tempo und Überholen
Zeichen 274-30: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Zeichen 274-70: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
Zeichen 274-120: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
Zeichen 278-30: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 km/h)
Zeichen 278-60: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (60 km/h)
Zeichen 275-30: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (30 km/h)
Zeichen 279-30: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit (30 km/h)
Zeichen 276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Zeichen 280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
Zeichen 282: Ende sämtlicher StreckenverboteTempo‑ und Überholverbote
- 274 gilt ab dem Schild bis zur Aufhebung durch 278 oder 282
- Mit Zusatzzeichen „bei Nässe“: nur bei nasser Fahrbahn
- Tempo‑30‑Zone: meist rechts vor links, gilt bis zum Zonenende
- 275: Mindesttempo – langsamere Fahrzeuge dürfen den Streifen nicht nutzen
- 276: keine mehrspurigen Kfz überholen
- Bei 276 erlaubt: Radfahrer, Mofas, Motorräder ohne Beiwagen überholen
Gebote und Fahrtrichtungen
Zeichen 209: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts
Zeichen 209-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus
Zeichen 211: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier rechts
Zeichen 214: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder rechts
Zeichen 215: Kreisverkehr
Zeichen 220-20: Einbahnstraße (rechtsweisend)
Zeichen 222: Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei
Zeichen 222-10: Vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei
Zeichen 268: Schneeketten vorgeschrieben
Zeichen 245: BussonderfahrstreifenSonderwege und Zonen
Zeichen 237: Radweg
Zeichen 239: Gehweg
Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg
Zeichen 241-30: Getrennter Rad- und Gehweg
Zeichen 242.1: Beginn einer Fußgängerzone
Zeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße
Zeichen 274.1: Beginn einer Tempo 30-Zone
Zeichen 274.1-20: Beginn einer Tempo 20-Zone
Zeichen 270.1: Beginn einer Umweltzone
Zeichen 290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine ZoneMerke: Rot verbietet, Blau gebietet
Roter Rand: Das ist verboten. Blauer Grund: Das ist vorgeschrieben. Grau durchgestrichen: Ein Verbot endet. Und bei Zonen‑Schildern gilt die Regel für das ganze Gebiet – bis zum passenden Ende‑Schild.
Es gilt ein Überholverbot (Zeichen 276). Wen dürfen Sie mit Ihrem Pkw trotzdem überholen?
- Einen Radfahrer
- Einen Traktor
- Ein Motorrad ohne Beiwagen
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Einen Radfahrer
Ein Motorrad ohne Beiwagen
Zeichen 276 verbietet nur das Überholen mehrspuriger Kfz und Motorräder mit Beiwagen. Ein Traktor ist mehrspurig.
Vor einer Unterführung begrenzt ein Schild die Höhe auf 3,8 m. Ihr Transporter ist 2,9 m hoch, auf dem Dach liegt 1 m hohe Ladung. Dürfen Sie durchfahren?
- Ja – das Schild gilt nur für das Fahrzeug ohne Ladung
- Nein – Fahrzeug und Ladung sind zusammen 3,9 m hoch
- Ja – wenn ich langsam und in der Mitte fahre
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Nein – Fahrzeug und Ladung sind zusammen 3,9 m hoch
Höhenbeschränkungen gelten für das Fahrzeug einschließlich Ladung. 3,9 m ist zu hoch.