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240

Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg

Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg

Erklärung

Fußgänger und Radfahrer teilen sich den Weg; Radfahrer müssen ihn benutzen und auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Kraftfahrzeuge dürfen ihn nicht benutzen.

ⓘ Waagerechter Strich = gemeinsam, senkrechter = getrennt.
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Lektion L22 · VorschriftzeichenSonderwege und Zonen↗

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Rechtsgrundlage: § 41 StVO