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Zusatzzeichen, Markierungen, Verkehrseinrichtungen
Das Kleingedruckte der Straße
Zusatzzeichen: das Kleingedruckte
Zusatzzeichen stehen unter einem Verkehrszeichen und gelten nur für dieses Schild. Sie beschränken es (nur für bestimmte Fahrzeuge, nur zu bestimmten Zeiten), machen Ausnahmen („… frei“) oder geben Entfernungen und Umstände an. Lesen Sie immer beides zusammen.
Ausnahmen: „… frei“
Zusatzzeichen 1020-30: Anlieger frei
Zusatzzeichen 1020-12: Radverkehr und Anlieger frei
Zusatzzeichen 1022-10: Radverkehr frei
Zusatzzeichen 1024-10: Personenkraftwagen frei
Zusatzzeichen 1026-35: Lieferverkehr frei
Zusatzzeichen 1026-36: Landwirtschaftlicher Verkehr frei
Zusatzzeichen 1026-61: Elektrofahrzeuge frei
Zusatzzeichen 1020-32: Bewohner mit Parkausweis freiWas bedeutet …?
- Anlieger frei: nur wer ein Ziel an dieser Straße hat
- Werktags: Montag bis Samstag – nicht an Feiertagen
- Lieferverkehr frei: nur zum Bringen oder Abholen von Waren
- Bei Nässe: gilt nur bei nasser Fahrbahn
- „nach 100 m“: Gefahr beginnt dort; „auf … m“: gilt auf dieser Strecke
- Radverkehr im Gegenverkehr: In der Einbahnstraße kommen Radfahrer entgegen
- Vorfahrt geändert: Gewohnheiten gelten nicht mehr – besonders aufpassen
Zeit, Entfernung, Umstände
Zusatzzeichen 1040-30: Zeitliche Beschränkung (16–18 h)
Zusatzzeichen 1042-30: werktags
Zusatzzeichen 1042-33: Mo–Fr, 16–18 h
Zusatzzeichen 1040-32: Parken mit Parkscheibe (2 Stunden)
Zusatzzeichen 1053-31: Mit Parkschein
Zusatzzeichen 1053-35: Bei Nässe
Zusatzzeichen 1004-30: Entfernungsangabe (100 m)
Zusatzzeichen 1001-30: Länge einer Strecke (auf 800 m)
Zusatzzeichen 1005-30: Reißverschluss erst in 200 m
Zusatzzeichen 1006-38: Staugefahr
Zusatzzeichen 1007-30: Ölspur
Zusatzzeichen 1007-61: NebelFahrzeugarten und besondere Hinweise
Zusatzzeichen 1010-51: Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Zusatzzeichen 1010-57: Kraftomnibusse
Zusatzzeichen 1010-58: Personenkraftwagen
Zusatzzeichen 1010-59: Personenkraftwagen mit Anhänger
Zusatzzeichen 1010-62: Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas
Zusatzzeichen 1053-33: Massenangabe (7,5 t)
Zusatzzeichen 1044-10: Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis
Zusatzzeichen 1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Zusatzzeichen 1000-33: Radverkehr im Gegenverkehr
Zusatzzeichen 1008-30: Vorfahrt geändert
Zusatzzeichen 1012-50: Schule
Zusatzzeichen 1010-10: Kinder dürfen auf der Fahrbahn spielenLinien auf der Fahrbahn
Durchgezogen (295)
- Nicht überfahren – auch nicht teilweise
- Trennt Fahrstreifen oder markiert den Fahrbahnrand
- Überholen, das die Linie kreuzt, ist tabu
Gestrichelt (340) und kombiniert (296)
- Leitlinie: überfahren erlaubt, wenn niemand gefährdet wird
- Doppellinie aus Strich und Lücke: nur von der gestrichelten Seite überfahren
- Von der durchgezogenen Seite: nicht überfahren
Weitere Markierungen
- Haltlinie (294): hier anhalten bei Stoppschild, Rot oder Polizeizeichen
- Pfeile (297): vorgeschriebene Richtung, wenn Linien die Spuren trennen
- Vorankündigungspfeil (297.1): bald den Fahrstreifen wechseln
- Sperrfläche (298): nicht befahren, nicht darauf halten oder parken
- Zickzacklinie (299): verlängert oder verkürzt Halt‑ und Parkverbote
- Gelbe Markierungen (Baustelle) gehen den weißen vor
- Haifischzähne: ergänzen „Vorfahrt gewähren“
Markierungen
Zeichen 293 (Markierung): Fußgängerüberweg
Zeichen 294 (Markierung): Haltlinie
Zeichen 295 (Markierung): Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung
Zeichen 296 (Markierung): Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
Zeichen 297 (Markierung): Richtungspfeile
Zeichen 297.1 (Markierung): Vorankündigungspfeil
Zeichen 298 (Markierung): Sperrfläche
Zeichen 299 (Markierung): Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
Zeichen 340 (Markierung): LeitlinieVerkehrseinrichtungen
Verkehrseinrichtungen verstehen
- Leitbaken: Die Streifen fallen zur Seite, an der Sie vorbeifahren
- Absperrschranke, Absperrtafel: Fahrstreifen gesperrt – rechtzeitig wechseln
- Leitkegel: Fahrstreifen oder Fläche abgegrenzt
- Leitpfosten: alle 50 m; rechts eckiger, links zwei runde Rückstrahler
- Richtungstafel: zeigt den Verlauf einer scharfen Kurve
- Parkwarntafel: kennzeichnet abgestellte Fahrzeuge oder Anhänger
Unter einem Parkverbot steht „werktags 8–18 h“. Gilt das Verbot an einem normalen Samstag um 10 Uhr?
- Ja – Samstag ist ein Werktag
- Nein – werktags heißt Montag bis Freitag
- Nein – Zusatzzeichen gelten am Wochenende nie
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Ja – Samstag ist ein Werktag
Werktage sind Montag bis Samstag, ausgenommen Feiertage. Das Verbot gilt also.
Neben Ihnen verläuft eine Doppellinie: auf Ihrer Seite gestrichelt, daneben durchgezogen. Dürfen Sie die Linie zum Überholen überfahren, wenn sonst alles passt?
- Ja – von der gestrichelten Seite aus ist das erlaubt
- Nein – eine durchgezogene Linie darf nie überfahren werden
- Nur innerorts
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Ja – von der gestrichelten Seite aus ist das erlaubt
Bei der einseitigen Fahrstreifenbegrenzung (296) gilt für Sie die gestrichelte Linie. Der Gegenverkehr darf sie nicht überfahren.







